Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder bis zum 30.06.2021 regelmäßig berechtigt sind, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.01.2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können (Az. 18 BVGa 11/21). Es stelle eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, wenn ein Arbeitgeber gegenüber Betriebsratsmitgliedern unter diesen Umständen wegen der Teilnahme Abmahnungen erteilt oder Gehaltskürzungen vornimmt.
Die Agentur schloss mit einem Model einen "Agenturvertrag" für fünf Jahre, der sich nach Ablauf dieser Befristung jeweils um zwei Jahre verlängern sollte. Die Kündigungsfrist lag bei neun Monaten. Nach Kündigung, verweigerte das Modell weitere Zahlungen an die Agentur. Das Landgericht Lüneburg hatte die Klage der Agentur abgewiesen, mit der diese eine weitere Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit begehrte. Mit Urteil vom 01.04.2021 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle die hiergegen von der Agentur eingelegte Berufung zurückgewiesen (Az. 13 U 10/20).
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 25.03.2021 entschieden, dass das gegenüber einer Kommissaranwärterin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte rechtswidrig ist (Az. 6 B 2055/20). Sie darf damit ihren Dienst wieder aufnehmen. Die Kommissaranwärterin hatte im September 2020 mehrere problematische Chat-Nachrichten und Bilder ihren Vorgesetzten gemeldet. Daraufhin wurde die Polizistin suspendiert. Zur Begründung hieß es, sie stehe im Verdacht, eine mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbare Gesinnung zu teilen und sei charakterlich für den Polizeivollzugsdienst ungeeignet, weil sie die Nachrichten auf ihrem Smartphone belassen und ihrer Verbreitung nicht entgegengewirkt habe. Die Ersteller der rechtsextremen Nachrichten erfuhren bislang keine disziplinarischen Maßnahmen.
Bund und Länder beschließen harten Lockdown an Ostern. Der Gründonnerstag genauso wie der Karsamstag gelten als "Ruhetag". Was bedeutet dies nun für Arbeitnehmer? Sind Gründonnerstag und Karsamstag nun Feiertage oder ganz normale Arbeitstage? Wir klären auf.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat am 25.01.2021 entschieden, dass ein Arbeitsloser sich nicht auf die Unkenntnis seiner Mitteilungspflicht berufen kann, wenn er den Empfang des Merkblatts „Rechte und Pflichten“ im Online-Antrag bestätigt hat (Az. L 11 AL 15/19). Nach persönlicher Arbeitslosmeldung und Online-Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG) nahm ein Berufskraftfahrer eine einwöchige, unbezahlte Probezeit war. Das Arbeitsverhältnis kam nicht zustande. Da keine entsprechende Meldung an die Arbeitsagentur erfolgte, muss das empfangene ALG nun erstattet werden.
Tankgutscheine und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 23.02.2021 entschieden und damit der Revision eines Rentenversicherungsträgers stattgegeben (Az.B 12 R 21/18 R).
Sonntagsarbeit zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens darf gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nur wegen einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die eine außerbetriebliche Ursache hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27.01.2021 entschieden (Az. 8 C 3.20).
Nach den mehrstündigen Verhandlungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der anhaltenden Corona-Krise am 19.01.2021, haben die Bundesregierung sowie die Vertreter der Landesregierungen nun einen Beschluss in Sachen Homeoffice gefasst, der auch in einer entsprechenden Verordnung festgeschrieben werden soll. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit von zuhause genehmigen, soweit "es möglich ist" und "es die Tätigkeiten zulassen".
Mit Urteil vom 14.01.2021 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - auch ohne vorherige Abmahnung - rechtmäßig ist (Az. 5 Sa 483/20). Der klagende Arbeitnehmer hatte 1 Liter Desinfektionsmittel im Wert von ca. 40,00 EUR entwendet.
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 01.12.2020 entschied, kann die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein (Az. 9 AZR 102/20). Unter so genannten Crowdworkern werden Personen verstanden, die über eine Online-Plattform Aufträge annehmen und pro ausgeführte Aufgabe entlohnt werden. Diese Aufträge umfassen zumeist kurzfristige und einfache Tätigkeiten, wie die Auslieferung von Essen oder die Testung von Apps oder Software.
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