95.750 Euro für einen 14-Sekunden-Clip
In dem Verfahren vor dem LG Frankfurt hatte die Betreiberin einer Abnehm-App ein 14 Sekunden langes Werbevideo auf TikTok veröffentlicht. Unterlegt war der Clip mit dem Song „Freed from Desire“ von Gala. Das Video war über ein Jahr abrufbar. Eine Rechteagentur verlangte daraufhin 95.750 Euro Schadensersatz. Ihre Berechnung: 250 Euro für jeden der insgesamt 383 Tage, an denen das Video online war. Das LG Frankfurt folgte dieser Rechnung nicht. Die Klägerin hatte nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend dargelegt, auf welcher Grundlage gerade dieser Betrag verlangt werden konnte.
Tagespreis lässt sich nicht einfach hochrechnen
Für ihre Berechnung hatte die Klägerin unter anderem einen Preis zugrunde gelegt, der für eine deutlich kürzere Werbekampagne angesetzt worden war. Diesen Tagesbetrag rechnete sie auf die gesamte Dauer von 383 Tagen hoch. Das überzeugte das Gericht nicht. Die Klägerin konnte auch nicht zeigen, dass für eine vergleichbare Musiknutzung tatsächlich ähnlich hohe Lizenzkosten üblich sind. Ebenso konnte die Klägerin keine passenden branchenüblichen Vergütungssätze heranziehen.
Das Ergebnis: Obwohl das Gericht eine schuldhafte Urheberrechtsverletzung annahm, erhielt die Klägerin den verlangten Schadensersatz nicht. Die Zahlungsklage wurde abgewiesen.
Warum das Urteil bei SoundGuardian-Schreiben interessant ist
SoundGuardian macht ebenfalls Forderungen wegen der Verwendung von Musik in Social-Media-Videos geltend. Betroffen sind vor allem gewerblich genutzte Accounts auf TikTok und Instagram. Dabei können schnell mehrere Tausend Euro verlangt werden. In den vergangenen Monaten wurde zudem über Fälle berichtet, in denen wegen derselben Veröffentlichung mehrere Ansprüche geltend gemacht oder mehrere Schreiben gleichzeitig verschickt wurden.
Das Frankfurter Urteil bedeutet nicht, dass solche Forderungen automatisch unbegründet sind. Es macht aber einen wichtigen Punkt deutlich: Nicht nur die Frage, ob Musik ohne ausreichende Lizenz verwendet wurde, ist entscheidend. Auch die Höhe einer Geldforderung muss sich nachvollziehbar herleiten lassen. Gerade bei hohen Nachlizenzierungs- oder Schadensersatzforderungen lohnt deshalb ein genauer Blick auf die Berechnung.
SoundGuardian-Schreiben nicht vorschnell bezahlen
Wer ein Schreiben von SoundGuardian erhält, sollte die geforderte Summe nicht allein deshalb als feststehend ansehen, weil darin konkrete Beträge und kurze Zahlungsfristen genannt werden.
Zu prüfen ist unter anderem, welche Musik verwendet wurde, auf welchem Account und in welchem Zusammenhang das Video veröffentlicht wurde und wie sich die verlangte Summe zusammensetzt. Auch die Art des Schreibens spielt eine Rolle. Nicht jedes SoundGuardian-Schreiben ist eine klassische Abmahnung. Teilweise handelt es sich um Berechtigungsanfragen oder Angebote zur nachträglichen Lizenzierung.
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