Bank verweigert Erstattung nach Phishing: Was das neue EuGH-Urteil für Betroffene bedeutet

Olivia Wykretowicz

Geld durch Phishing verloren und die Bank verweigert die Erstattung, weil man angeblich selbst zu unvorsichtig war? Das darf sie nicht ohne Weiteres. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15. Oktober 2026 entschieden: Bei nicht autorisierten Zahlungen müssen Banken grundsätzlich zuerst erstatten. Erst danach dürfen sie mögliche Ersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit geltend machen. Das Urteil kann auch für Opfer von Kreditkartenbetrug wichtig sein.

Neues Urteil des europäischen Gerichtshofs stärkt Rechte von Opfern von Phishing
Bild: AdobeStock/kkolosov

Betrüger erschleicht Bankdaten und überweist 700 Euro

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Phishing-Angriff in Polen. Eine Frau wollte einen Artikel über eine Online-Verkaufsplattform verkaufen. Ein angeblicher Kaufinteressent schickte ihr einen Link, über den sie den Verkauf bestätigen sollte. Die Frau klickte darauf und landete auf einer gefälschten Website, die wie die Internetseite ihrer Bank aussah. Dort gab sie ihre Online-Banking-Zugangsdaten ein. Außerdem gelangte der Betrüger durch die Täuschung an einen SMS-Bestätigungscode. Damit überwies er rund 700 Euro auf sein eigenes Konto. Bereits am nächsten Tag meldete die Frau den Betrug ihrer Bank. Doch diese weigerte sich, den Betrag zurückzuzahlen. Sie warf der Kundin vor, ihre Zugangsdaten nicht ausreichend geschützt und damit grob fahrlässig gehandelt zu haben. Die Frau klagte. Das zuständige polnische Gericht wollte daraufhin vom EuGH wissen, ob die Bank die Erstattung wegen dieses Vorwurfs verweigern darf.

EuGH: Erst erstatten, dann mögliche Haftung klären

Der EuGH stellte klar: Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um die sofortige Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung zu verweigern.

Nach der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie müssen Banken solche Zahlungen grundsätzlich unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags nach Kenntnis oder Meldung des Vorgangs. Eine Ausnahme besteht bei einem begründeten Verdacht, dass der Kunde selbst betrügerisch gehandelt hat, wenn die Bank diesen Verdacht der zuständigen Behörde schriftlich mitteilt.

Allerdings bedeutet die Entscheidung nicht, dass Betrugsopfer ihr Geld in jedem Fall endgültig behalten dürfen. Kann die Bank nachweisen, dass der Kunde den Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht hat, kann sie später einen Ersatzanspruch geltend machen.

Der Unterschied: Die Bank darf die gesetzlich vorgesehene Erstattung nicht allein wegen eines Fahrlässigkeitsvorwurfs zurückhalten. Eine mögliche Haftung des Kunden muss anschließend gesondert geklärt werden.

In Deutschland ist die Erstattungspflicht bereits in § 675u BGB geregelt. Das EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2026 (Az. C-70/25) klärt, wie diese Pflicht im Verhältnis zur möglichen Haftung des Kunden zu verstehen ist.

Was bedeutet das Urteil für Opfer von Kreditkartenbetrug?

Auch bei Kreditkartenbetrug kann die Entscheidung relevant sein. Denn die Erstattungsregeln gelten grundsätzlich auch für nicht autorisierte Kartenzahlungen.

Besonders wichtig ist das Urteil für Betroffene, deren Bank eine Rückzahlung mit der Begründung ablehnt, sie hätten Zugangsdaten preisgegeben oder einen Sicherheitscode verwendet.

Eine TAN-Eingabe oder eine technische Zahlungsbestätigung bedeutet nicht automatisch, dass der Kunde die Zahlung tatsächlich autorisiert hat. Nach § 675w BGB reicht die technische Authentifizierung allein nicht notwendigerweise aus, um eine Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Es gibt aber eine wichtige Grenze: Hat ein Betrugsopfer selbst eine Überweisung wirksam autorisiert, etwa an einen vermeintlichen Anlageberater, greift der vom EuGH behandelte Erstattungsanspruch nicht ohne Weiteres.

Auch bereits abgelehnte Erstattungsforderungen können nach dem neuen Urteil erneut überprüft werden. Ob eine Rückforderung noch möglich ist, hängt vom jeweiligen Fall und den geltenden Fristen ab.

Bank verweigert die Erstattung: Was können Betroffene tun?

Wer nach einem Phishing-Angriff oder Kreditkartenbetrug Geld verloren hat, sollte zunächst die betroffene Karte beziehungsweise den Online-Banking-Zugang sperren lassen und die verdächtigen Zahlungen unverzüglich seiner Bank melden.

Wichtig ist außerdem, den Betrugsablauf zu dokumentieren und Nachrichten, Kontoauszüge sowie die Korrespondenz mit der Bank aufzubewahren. Grundsätzlich gilt für die Anzeige nicht autorisierter Zahlungen eine Höchstfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. Für den Fristbeginn kommt es auch darauf an, ob die Bank ordnungsgemäß über die Zahlung informiert hat.

Hat die Bank die Erstattung bereits wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit verweigert, sollten Betroffene die Ablehnung nicht ungeprüft hinnehmen. Das neue EuGH-Urteil kann ein wichtiges Argument sein, um den Anspruch erneut geltend zu machen.

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