Ostern wird um Ruhetage ergänzt
Um die steigenden Corona-Infektionszahlen einzuschränken und eine dritte Welle der Corona-Pandemie abzuwehren, haben Bund und Länder die gesetzlichen Feiertage um zwei sog. "Ruhetage" ergänzt, den Gründonnerstag sowie den Karsamstag. In der Folge sollen am 01.04.2021 (Gründonnerstag) und am 03.04.2021 (Karsamstag) die Geschäfte sowie die Gastronomie, soweit sie überhaupt wieder geöffnet hatten, geschlossen bleiben. Ausschließlich der Lebensmittelhandel "im engeren Sinne" darf am Karsamstag öffnen. Zudem sind Versammlungen, insbesondere Gottesdienste, zu vermeiden und stattdessen digital durchzuführen.
Betriebe können an Ruhetagen schließen
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Unternehmen an "Ruhetagen" schließt, haben auch die Arbeitnehmer frei und müssen sich keinen Urlaub nehmen. Arbeitnehmer in Wirtschaftszweigen, die auch an Sonn- und Feiertagen tätig sind, können dazu verpflichtet sein an diesen "Ruhetagen" zu arbeiten. Diese Beschäftigten haben dann einen Anspruch auf Einräumung eines Ersatzruhetags gemäß des Arbeitszeitgesetzes. Das gilt dem Grunde nach auch für Arbeitnehmer die wegen der Pandemie von zuhause aus arbeiten. Es liegt also erstmal im Ermessen der Unternehmen an Gründonnerstag bzw. an Karsamstag den Betrieb zu schließen. Schließt das Unternehmen, dann haben die Arbeitnehmer auch frei.
Umsetzung durch Länder steht noch aus
Bislang fehlt es aber noch an einer rechtlichen Ausgestaltung. Wie die Durchführung des harten Lockdowns an Ostern genau umgesetzt wird, ist von den Ländern zu bestimmen und steht noch aus. Im Laufe der Woche wollen sich die Regierungen der Länder äußern, ob die "Ruhetage" für alle Arbeitnehmer nun endgültig frei sind oder nicht. So sprach sich der Baden-Württembergische Ministerpräsident, Winfried Kretschman (Bündnis 90/Die Grünen), dafür aus den Gründonnerstag als vollständigen Ruhetag, also als komplett freien Tag für alle Arbeitnehmer umzusetzen. Dietmar Woidke (SPD), brandenburgischer Ministerpräsident, äußerte sich dahingehend, dass sich die Landesregierungen gegebenenfalls noch am Dienstagabend (23.03.2021) beraten wollen, wie die Ruhetage an Ostern umgesetzt werden sollen.