Corona Krise – Bayern verhängt landesweite Ausgangssperre

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Aufgrund steigender Zahlen von an Covid-19 Erkrankten verkündete Ministerpräsident Markus Söder (CSU), dass ab Freitagnacht 0 Uhr landesweit Ausgangsbeschränkungen gelten. Trotz der bislang geltenden Maßnahmen und der Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel komme es nach wie vor zu Gruppenbildungen, erklärte Söder das Vorgehen der bayerischen Landesregierung gegen die Corona-Pandemie.

Was bedeutet eine Ausgangssperre – dürfen Bayern das Haus nun gar nicht mehr verlassen?

Nein, eine Ausgangssperre bedeutet nicht, dass die eigenen vier Wände überhaupt nicht mehr verlassen werden dürfen. Weiterhin erlaubt sind:

  • der Weg zur Arbeit, sofern kein Homeoffice möglich ist,
  • der Besuch von Pflegeheimen und Krankenhäusern, sofern ein Palliativfall oder eine Geburt vorliegt
  • auch die Bewegung an der frischen Luft, das heißt ein Spaziergang oder Sport, sollen laut Söder erlaubt sein, sofern sie einzeln oder im Familienkreis ausgeführt würden.

 

Welche weiteren Einschränkungen beinhaltet die Ausgangssperre?

In Bayern müssen Restaurants und Gaststätten schließen. Erlaubt sind, „to go“-Abholungen, Drive-In und Essenslieferung. Friseure und Baumärkte dürfen ebenfalls nicht mehr öffnen. Die Maßnahmen gelten für 14 Tage.

 

Ist eine Ausgangssperre überhaupt zulässig?

Aus unserer Sicht im Ergebnis ja. Jeder staatlicher Eingriff in die Grundrechte der Bürger bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Unter Juristen ist umstritten, ob die § 28 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), auf den die Bayerische Landesregierung die Ausgangssperre stützt, tatsächlich als ausreichende gesetzliche Grundlage herangezogen werden kann. Danach ist es den Behörden unter anderem erlaubt, Personen dazu zu verpflichten, "den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder (…) bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind." Eine allgemeine Ausgangssperre ist hier jedoch nicht explizit festgelegt.

Daher wird auch vertreten, dass die Länder eine Ausgangssperre nur auf die Katastrophenschutzgesetze der Länder gestützt werden darf und es hierzu der Ausrufung eines Katastrophenfalls bedarf. Der Begriff der Katastrophe wird dabei gemeinhin als eine Situation beschrieben, bei der eine beachtliche Zahl an Personen gefährdet ist. Zum anderen bedarf es einer darauf basierenden Überforderung der gewöhnlichen Hilfsstrukturen. Dies dürfte für die Corona-Krise wohl zutreffen.

Insofern handelt es sich hier eher um eine dogmatische Diskussion, die aber auch in diesen Zeiten geführt werden darf, denn es handelt sich um erhebliche Einschränkungen einer Vielzahl von Grundrechten, die in einem Rechtsstaat auch in einer solchen Situation nicht einfach mal so beschränkt werden dürfen; denn es macht einen Rechtsstaat gerade aus, dass er nicht nur bei Sonnenschein funktionsfähig ist.

 

Was passiert, wenn ich gegen die Ausgangssperre verstoße?

Die Polizei werde kontrollieren, ob die Vorgaben der Ausgangssperre eingehalten werden, erklärte die Bayerischen Landesregierung. Der Verstoß gegen eine Auflage wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das bedeutet, dass Personen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, mit einem Bußgeld rechnen müssen. Die Bayerischen Landesregierung hat bereits angekündigt, dass diese Bußgelder hoch ausfallen können.

 

Werden weitere Länder dem Beispiel Bayern folgen?

Das Saarland hat bekundet mit ähnlichen Maßnahmen nachziehen zu wollen. Steigen die Zahlen Infizierter weiter, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch weitere Bundesländer ihre Maßnahmen verschärfen und möglicherweise eine Ausgangssperre verhängen.