Ein vom LG Hamburg erstinstanzlich ausgeurteilter Betrag von 15,00 EUR pro Song wird vom OLG Hamburg (Urteil vom 07.11.2013, 5 U 222/10) trotz grundsätzlicher Verneinung der Anwendbarkeit der GEMA-Tarife auf P2P-Urheberrechtsverletzungen auf 200,00 EUR angehoben.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat uns mit Schreiben vom 23.12.2013 mitgeteilt, dass sie auf unsere Strafanzeige vom 19.12.2013 hin ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann eingeleitet hat. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2408 Js 1450/13 geführt.
Wir haben heute auf den Internetpräsenzen unserer Kanzlei ein Muster für eine beim Landgericht Köln einzureichende Beschwerdewegen der zu Unrecht ergangenen Gestattungsbeschlüsse eingestellt, welches von jedem, der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C wegen des Abrufs eines Streams auf der Plattform Redtube erhalten hat, kostenfrei abgerufen werden kann.
In Bezug auf die Anfang Dezember 2013 massenweise versendeten Redtube-Abmahnungenhat diePressestelle des Landgerichts Köln hat verkündet, dass einige Kammern, bei denen Beschwerden Betroffener eingegangen sind, signalisiert haben, die Beschlüsse aufzuheben. Die "inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen" so das Landgericht Köln wörtlich, werde von diesen Kammern für beachtlich gehalten. Zudem sei die rechtliche Einordnung von „Streaming" juristisch umstritten und daher möglicherweise nicht als offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG anzusehen. Voraussetzung für den Erlass eines Gestattungsbeschluss ist jedoch eine offensichtliche Rechtsverletzung.
Wir haben heute bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Rechtsanwalt Thomas Urmann, wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich der besonders schweren Erpressung oder des besonders schweren Betruges, eingereicht. Derartige Vergehen werden mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Das Landgericht Köln hat uns heute morgen erstmals Auskunft zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3 erteilt, mit der die IP-Adressen der Nutzer ermittelt wurden, die von der Plattform Redtube Filme abgerufen haben und anschließend von der Kanzlei U+C hierfür abgemahnt worden sind. Der Pressesprecher des Landgerichts Köln teilte uns in einer E-Mail hierzu folgendes mit:„Sehr geehrter Herr Müller,wie angekündigt möchte ich als Ergebnis der vorgenommenen Prüfung mitteilen, dass Ihnen Einsicht in das gesamte Gutachten von Seiten der Pressestelle nicht gewährt werden kann.
So viel wie dieser Tage wurde selten über Internetpornos geredet. Kein Wunder: Kurz vor Weihnachten erhalten zehntausende Nutzer der Plattform Redtube Abmahnungen. Ob die gegen sie erhobenen Ansprüche bestehen, ist zweifelhaft. Immer wahrscheinlicher wirkt hingegen, dass der Versand erst durch das Versagen einer überforderten Justiz ermöglicht wurde. Carl Christian Müller mit einer umfassenden Bestandaufnahme.
Auch die in Berlin ansässige Kanzlei Daniel Sebastian hat Ihre Abmahnungen im Zuge des am 09.10.2013 in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet geändert. Uns liegt aktuell eine Abmahnung vor, die im Auftrage von Robert Diggs wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an der Tonaufnahme „Drift“ als Teil der Filmmusik von „Pacific Rim“. Dem abgemahnten wird dabei vorgeworfen, nicht die Tonaufnahme selbst, sondern das Filmwerk „Django Unchained“ und somit auch die dazugehörige Filmmusik öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Die Kanzlei U + C, bestens bekannt als Porno-Abmahner aus dem Reich des Filesharings haben ihr Tätigkeitsfeld nun auch auf Streaming-Portale ausgeweitet. Die Kanzlei mahnt aktuell Nutzer der Plattform redtube ab, die sich den Pornofilm Amanda`s Secrets angeschaut haben. Eine entsprechende Abmahnung liegt uns vor. Weitere Titel, die abgemahnt wurden, sollen Glamour Show Girls, Miriam’s Adventures, und Dream Trip sein. Ob die Abmahnungen wirksam ausgesprochen sind, halten wir aus mehreren Gründen für fraglich.
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