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von Carl Christian Müller

Pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrag des Fotografen Grzegorz Grygo das Bild „Einnahmen_Ausgaben_7393“ ab

Hand wirft Abmahnung in den Briefkasten
Foto: VRD/AdobeFotostock

Aktuell versendet die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag des Fotografen Grzegorz Grygo Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die der Stockarchiv-Plattform pixelio.de entnommen wurden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Fotografie mit dem Titel „Einnahmen_Ausgaben_7393“ auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch Urheberrechte des Fotografen Grzegorz Grygo verletzt.

von Carl Christian Müller

AG Düsseldorf: Familienvater haftet nicht wegen Filesharing

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.11.2014 – 57 C 1312/14 entschieden, dass bereits der Vortrag über die bloße Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Dritte ausreicht, um die behauptete Täterschaft des Anschlussinhabers zu entkräften. Die Klage wegen einer angeblich von einem privaten Internetanschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse wurde vollumfänglich abgewiesen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

 

von Carl Christian Müller

Die Kanzlei Sebastian Deubelli mahnt im Namen der Firma Blickwinkel die Nutzung von Lichtbildwerken ab

Hand wirft Abmahnung in den Briefkasten
Foto: VRD/AdobeFotostock

Aktuell versendet die Kanzlei Sebastian Deubelli aus Landshut im Auftrag der Firma Blickwinkel, vertreten durch Torsten Schröer Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Sebastian Deubelli wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Lichtbildwerk im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

von Carl Christian Müller

Pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrag des Fotografen Benjamin Thorn das Bild „Andy 396“ ab

Aktuell versendet die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag des Fotografen Benjamin Thorn Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die der Stockarchiv-Plattform aboutpixel.de entnommen wurden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Fotografie mit dem Titel „Andy 396“ auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch Urheberrechte des Fotografen Benjamin Thorn verletzt.

von Carl Christian Müller

Pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrag des Fotografen Benjamin Thorn das Bild „Domi 045“ ab

Aktuell versendet die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag des Fotografen Benjamin Thorn Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Fotografie mit dem Titel „Domi 045“ auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch Urheberrechte des Fotografen Benjamin Thorn verletzt.

AG Charlottenburg zur Haftung von Betreibern öffentlich zugänglicher Internetzugangsknoten über WLAN-Funknetzwerke

Gute Nachricht für alle Freifunker in Berlin: Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass der Betreiber eines sogenannten Freifunk-Netzwerkes nicht als Störer haftet, wenn Dritte von diesem Anschluss Urheberrechtsverletzungen begehen (Beschluss vom 17.12.2014, Az. 217 C 121/14).

 

LG Hannover zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing-Fällen in Familienkonstellationen

Das LG Hannover hat mit Berufungsurteil vom 15.08.2014 (LG Hannover, Urteil vom 15.08.2014 – 18 S 13/14) entschieden, dass der von einem Rechteinhaber wegen einer angeblich von seinem Telefonanschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzung nicht verpflichtet ist, eigene Ermittlungen über den Hergang der Rechtsverletzung anzustellen oder konkret zu behaupten, eines seiner Familienmitglieder habe die Rechtsverletzung zu verantworten. Vielmehr ist nach Ansicht des LG Hannover der substantiierte Vortrag des Anschlussinhabers ausreichend, dass ein Familienangehöriger die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann.

LG Stuttgart zur Frage der sekundären Darlegungslast in einem Filesharing-Fall

Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 25.11.2014 (Az. 17 O 468/14) in einer Filesharing-Sache entschieden, dass der Anschlussinhaber einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast zu weitreichenden Nachforschungen verpflichtet ist und dabei sämtliche Erkenntnismöglichkeiten vollständig auszuschöpfen hat. Allein der Vortrag des Anschlussinhabers, er habe ergebnislos diejenigen Familienmitglieder befragt, welche im streitgegenständlichen Zeitraum der Urheberrechtsverletzung, Zugang zum Internetanschluss hatten, reiche demnach nicht aus. Damit stellt das LG Stuttgart hohe Anforderungen an die Voraussetzungen der sekundären Darlegungslast.

LG Bielefeld bestätigt Urteil des AG Bielefeld zur sekundären Darlegungslast und schließt sich damit anschlussinhaberfreundlichen Rechtsprechung an

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Das LG Bielefeld hat mit Beschluss vom 08.09.2014 (Az. 20 S 76/14) eine Entscheidung des AG Bielefeld mit Urteil vom 24.04.2014 (Az. 42 C 80/14) bezüglich der Frage zur sekundären Darlegungslast bestätigt und eine Klage in einem Filesharing-Prozess abgewiesen. Danach habe die Klägerin den Nachweis für eine Urheberrechtsverletzung nicht führen können.

von Carl Christian Müller

Baumgarten Brandt klagt im Namen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung des Filmwerks „Babysitter Wanted“

Wir sind mit der Rechtsverteidigung einer Klage der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Berlin, vertreten von der Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin, beauftragt worden. In der Klage wird unserer Mandantschaft eine angebliche Verbreitung des Filmwerks "Babysitter Wanted" durch sogenannte Internettauschbörsen vorgeworfen.

Mit der Klage werden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt 951,80 EUR geltend gemacht. Die Klage wurde vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben. Dieses hat den Beklagten aufgefordert, binnen zwei Wochen nach Zustellung anzuzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Für diesen Fall soll binnen zwei weiteren Wochen auf die Klage inhaltlich erwidert werden.