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von Carl Christian Müller

Die Kanzlei Sebastian Deubelli mahnt im Namen der Firma Blickwinkel die Nutzung von Lichtbildwerken ab

Hand wirft Abmahnung in den Briefkasten
Foto: VRD/AdobeFotostock

Aktuell versendet Rechtsanwalt Sebastian Deubelli aus Landshut im Auftrag der Firma Blickwinkel, vertreten durch Torsten Schröer Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Daniel Sebastian Deubelli wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Lichtbildwerk im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

von Carl Christian Müller

Die Kanzlei Sebastian Deubelli mahnt im Auftrag der Firma Blickwinkel die Nutzung von Lichtbildwerken ab

Aktuell versendet die Kanzlei Sebastian Deubelli aus Landshut im Auftrag der Firma Blickwinkel, vertreten durch Torsten Schröer Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Sebastian Deubelli wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Lichtbildwerk im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

AG Düsseldorf weist überzogene Schadensersatzforderungen in Filesharing-Fall in ihre Grenzen

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil in einem Filesharing-Verfahren vom 03.06.2014 (Az. 57 C 3122/13) die Schadensersatzforderung einer Abmahnkanzlei auf einen Bruchteil des ursprünglich geforderten Betrages heruntergekürzt und damit den bisweilen ausufernden Schadensersatzforderungen der Abmahnanwälte buchstäblich einen Strich durch die Rechnung gemacht.

AG Hamburg schränkt Umfang der Störerhaftung weiter ein

Das Amtsgericht Hamburg hatte am 24.06.2014 über eine Schadensersatzklage in einer Filesharing-Sache zu entscheiden (Az. 25b C 924/13). Dabei befassten sich die Richter mit der nach wie vor streitigen Frage über den Umfang der Störerhaftung von Internetanschlussinhabern. Das AG Hamburg schließt sich konsequent der Rechtsprechung des BGH mit seiner Bearshare- und Morpheus-Entscheidung an und schränkt damit den Haftungsumfang weiter ein.

 

BGH schränkt Umfang des Unterlassungsanspruchs beim Bilderklau ein

Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung weiterer Bilder desselben Inhabers der Nutzungsrechte kein Verstoß gegen den Unterlassungstitel darstellt, wenn in einem Rechtsstreitverfahren ein urheberrechtliches Unterlassungsurteil ergeht, welches auf bestimmte, näher bezeichnete Bilder bezogen ist.

 

von Carl Christian Müller

Die Kanzlei Sebastian Deubelli mahnt im Namen der Firma Chromorange Photostock die Nutzung von Lichtbildwerken ab

Aktuell versendet die Kanzlei Sebastian Deubelli aus Landshut im Auftrag der Firma Chromorange Photostock Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die der Stockarchiv-Plattform Chromorange Photostock entnommen wurden. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Kanzlei Sebastian Deubelli  wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Lichtbildwerk im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

von Carl Christian Müller

Die Kanzlei Sebastian Deubelli mahnt im Namen der Firma Blickwinkel die Nutzung von Lichtbildwerken ab

Aktuell versendet die Kanzlei Sebastian Deubelli aus Landshut im Auftrag der Firma Blickwinkel, vertreten durch Torsten Schröer Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die in der Abmahnung näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Fotografen zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

von Carl Christian Müller

Neue Abmahnungen von Nutzern des Videoportals Cuevana

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer haben laut einem Online-Artikel der PC-Games  Nutzer des Portals Cuevana abgemahnt. Anders als im Fall Redtube, handelt es sich bei Cuevana um ein Torrent-Netzwerk und nicht lediglich um einen Streaming-Dienst. Gilt bei Streaming-Diensten die rechtliche Lage allenfalls noch als rechtliche Grauzone, so ist die Nutzung von Torrent-Netzwerken unstreitig illegal, sofern urheberrechtlich geschütztes Material ohne die Zustimmung des Rechteinhabers darüber verbreitet wird.

AG Bochum: Rechteinhaber trägt Beweislast für Täterschaft oder Störereigenschaft des Anschlussinhabers

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Das Amtsgericht Bochum hat in seinem Urteil vom  16.04.2014 (Az. 67 C 575/14) entschieden, der Rechteinhaber trage die Beweislast dafür, dass der Anschlussinhaber Täter oder Störer eines Filesharingverstoßes ist.

In dem zu entscheidenden Fall verlangte die Klägerin Schadensersatz wegen einer von ihr behaupteten Urheberrechtsverletzung, bei der der Beklagte einen Film über ihren Internetanschluss zum Download angeboten habe. Der Beklagte behauptet in einer Wohngemeinschaft mit weiteren Personen zu leben, welche dafür verantwortlich sein könnten. Jedenfalls aber sei der tatsächliche Täter nicht ermittelt worden.

von Carl Christian Müller

Filesharing-Abmahnung wegen Nutzung von Streaming-Torrent Zwitter Plattformen von Waldorf Frommer und Daniel Sebastian im Umlauf

Aktuell liegen uns Abmahnungen der Kanzleien Waldorf Frommer und Daniel Sebastian wegen Filesharing vor, bei welchen die Empfänger beteuern sie hätten keine Tauschbörsen-Software auf ihrem PC installiert und den abgemahnten Film lediglich auf einem Portal, wie etwa Popcorn Time und cuenava.tv gestreamt.