Berliner Datenschutzbeauftragte von Microsoft abgemahnt

Die Berliner Datenschutzbeauftragte warnte in einem behördlichen Leitfaden vor den Microsoft-Videokonferenz-Angeboten, Teams und Skype. Nach Ansicht der Behörde weisen die Angebote datenschutzrechtliche Risiken auf. Das Technologieunternehmen regierte mit einer Pressemitteilung und einer Abmahnung der Behörde.

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Microsoft sieht in behördlicher Warnung eine Rufschädigung

Microsoft Deutschland verlangt in seiner Abmahnung von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, die Rücknahme vermeintlich falscher Aussagen, die in einem Leitfaden bezüglich der Datensicherheit von Microsoft Videokonferenzsystemen getätigt wurden. In der behördlichen Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken bei der Benutzung der Microsoft-Tools, Teams und Skype, sieht das Technologieunternehmen eine Rufschädigung sowie einen kommerziellen Schaden. Eine Geld-Forderung beinhaltet die Abmahnung nicht.

 

Teams und Skype verstoßen laut Microsoft nicht gegen DSGVO

In einer Pressemitteilung bestreitet Microsoft Deutschland, dass bei der Nutzung von Teams oder Skype die von Behördenseite geäußerten Risiken bestünden. Zudem moniert das Tech-Unternehmen, es habe vor Veröffentlichung des Leitfadens keine Möglichkeit für eine Stellungnahme gehabt. Die kritisierten Stellen des Leitfadens sollen von der Berliner Datenschutzbeauftragen gemäß der Microsoft Abmahnung schnellstmöglich entfernt sowie zurückgenommen werden. Zusätzlich soll durch den behördlichen Leitfaden nach Auffassung von Microsoft der Eindruck erweckt werden, Teams und Skype verstießen gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und hätten sogar strafrechtliche Relevanz. Dies treffe laut Microsoft jedoch nicht zu.

 

Datenschutzbehörde sieht Risiko, wenn Unternehmen Hauptsitz im EU-Ausland hat

Der Leitfaden der Berliner Datenschutzbehörde richtet sich an öffentliche Institutionen sowie Firmen und beinhaltet eine Aufzählung an allgemeinen und speziellen Risiken, die bei der Nutzung von Videokonferenz-Angeboten auftreten können. Es werden Hinweise und Empfehlungen gegeben, wie sich Risiken eindämmen lassen. Darüberhinaus erklärt die Behörde in dem Leitfaden, dass es zu Komplikationen bei rechtlichen Streitigkeiten kommen kann, wenn der Anbieter des Videokonferenz-Systems seinen Hauptsitz nicht in der EU hat und auch die Datenverarbeitung im EU-Ausland durchgeführt wird. In diesem Rahmen wird die Microsoft Corporation mit Teams und Skype erwähnt.

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