Infolge der neuen Regelung des § 270a BGB dürfen ab dem 13.1.2018 bei besonders gängigen bargeldlosen Zahlungsmitteln, wie zum Beispiel SEPA-Überweisungen, keine Aufschläge mehr erhoben werden. Davon sind insbesondere Online-Händler betroffen, weil deren Transaktionen in der Regel über den bargeldlosen Zahlungsverkehr abgewickelt werden. Bislang konnten Shopbetreiber kostendeckende Zuschläge bei bestimmten Zahlungsmethoden an ihre Käufer weiterreichen. Das war jedenfalls dann möglich, wenn für die Bezahlung wenigstens ein anderes Zahlungsmittel zur Verfügung stand, welches aus Sicht des Käufers gängig und zumutbar war.
Ab dem 25.5.2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in allen Staaten der Europäischen Union. Sie wird die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen und soll den Flickenteppich unterschiedlichster europäischer Datenschutzgesetzte beseitigen. Nur an einigen Stellen der Verordnung gibt es sogenannten Öffnungsklauseln, die es den Mitgliedsstaaten ermöglichen Konkretisierungen oder Ergänzungen einzelner Regelungen vorzunehmen. Im Großen und Ganzen gelten aber ab dem 25.5.2018 einheitliche Standards in der gesamten EU.
Die 25. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute einer Klage des ehemaligen Bundesinnenministers Dr. Schily gegen den Bundesvorsitzenden der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Özdemir, stattgegeben.
Wir werden in den vergangenen Monaten immer wieder von kleineren Internethändlern angesprochen, die von dem Verband IDO mit einer Vertragsstrafe konfrontiert werden. IDO fordert dabei regelmäßig 3.000,00 EUR und mehr wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung. Nach unseren Erfahrungswerten liegen die Fälle oftmals so, dass die betroffenen Internethändler nach Erhalt der Abmahnung die von IDO vorformulierte Unterlassungserklärung kurzerhand und ohne anwaltliche Beratung unterschrieben haben. Den Abgemahnten war dabei nicht klar, welche weitreichenden Folgen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO haben kann und wie wichtig es ist, eine abgegebene Unterlassungserklärung auch ohne Wenn und Aber einzuhalten. Für die betroffenen Händler wird damit aus einer Abmahnung mit Abmahnkosten von etwas über 230,00 Euro, die der IDO im Rahmen der Abmahnung fordert,ein erhebliches finanzielles Problem. Lesen Sie hier weiter, was nun zu tun ist.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte in einem Disziplinarklageverfahren gegen einen Bundesbeamten zu entscheiden, der sich kinderpornographische Dateien auf seine Heimcomputer und Smartphones geladen und derartige Dateien auch über Tauschbörsen verbreitet hatte.
Aktuell verschickt die Kanzlei Baker McKenzie aus Frankfurt im Auftrag des Calvin Klein Trademark Trust (kurz: Calvin Klein) Abmahnungen wegen Verletzung von Markenrechten. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen mit gefälschter Unterwäsche der Marke Calvin Klein auf eBay gehandelt zu haben. Dadurch seien Markenrechte von Calvin Klein verletzt worden.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 25.09.2017 in einem von uns geführten Verfahren eine Klage der Rechtsanwälte Waldorf Frommer, die diese im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH erhoben hatte, abgewiesen (Az.: 213 C 90/17). Das Amtsgericht Charlottenburg hat sich dabei sehr ausführlich mit der Beweislastverteilung in diesen Angelegenheiten auseinandergesetzt.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden ist.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden ist.
In den letzten Tagen melden sich vermehrt Verbraucher bei uns, die im Auftrag der der Techland Sp. aus Polen eine Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte erhalten haben. Angeblich soll über deren Internetanschluss das Computerspiel „Dying Light“ über eine Internettauschbörse Dritten zur Verfügung gestellt worden sein. Es handelt sich um ein Computerspiel, bei dem der Spieler gegen Zombies kämpft und das in Deutschland indiziert ist, also nicht vertrieben werden darf.
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