Neue Abmahnwelle: IDO Abmahnungen gegen DaWanda-Händler

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Pressemitteilung von SOS Abmahnung, 22.11.2017

„In der aktuellen Woche sind die Anfragen von DaWanda-Händlern wegen einer IDO Abmahnung sprunghaft angestiegen. Aufgrund der hier eingegangenen Anfragen gehen wir davon aus, dass der Verband IDO Abmahnungen in einer dreistelligen Größenordnung versendet hat, was deren Anzahl angeht.“ so Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Plattform SOS Abmahnung.

 

Würfel, auf denen News steht
Foto: Claudia Paulussen/AdobeStock

Warum werden DaWanda Händler vom IDO abgemahnt?

Eine IDO Abmahnung zielt in der Regel auf fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte, wie zum Beispiel eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung, fehelende Informationen über das Muster-Widerrufsformular, fehlende Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren oder ein fehlender Link zur OS-Plattform.

„Wir haben in unserer Beratungspraxis die Erfahrung gemacht, dass viele Händler auf DaWanda selbst nicht davon ausgehen, im gewerblichen Bereich aktiv zu sein. Vielmehr betrachten die DaWanda Händler Ihre Verkaufstätigkeit oftmals als Hobby und wissen nicht, dass sie auch dann, wenn sie keine relevanten Umsätze mit Ihrer Tätigkeit erzielen, bereits den strengen rechtlichen Vorschriften, die an einen rechtssicheren Internethandel gestellt werden, unterliegen.“, so Müller von der Plattform SOS Abmahnung weiter.

 

IDO – bekannt für Massenabmahnungen gegen kleinere Internethändler

„Für einen Verband wie den IDO, der sich auf der Plattform eBay bereits einen Namen durch das massenhafte Abmahnen kleinerer Internethändler gemacht hat, kommt eine Plattform wie Dawanda daher gerade recht“, führt Rechtsanwalt Müller aus. Auf DaWanda sind, ohne dass es für IDO einer tiefergehenden Recherche bedürfte, mit Hilfe einer Suchmaschine wie Google eine Vielzahl von Shops mit fehlerhaften oder fehlenden Rechtstexten leicht auffindbar. Diese können von IDO dann in Masse abgemahnt werden.

 

Achtung! Unterlassungserklärung von IDO ist Schnäppchen-Falle

„Wir raten dringend davon ab, die der IDO Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kurzerhand zu unterzeichnen und den für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung relativ geringfügigen Betrag in Höhe von etwa 230,00 € zu zahlen, ohne sich vorher mit den hieraus resultierenden Folgen auseinandergesetzt zu haben. Gerade hierauf scheint uns nämlich eine IDO Abmahnung zu zielen. Nach unseren Erfahrungen überwacht der IDO Verband die von ihm abgemahnten Shops engmaschig und geht bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung hieraus vor. Wird also die Unterlassungserklärung kurzerhand unterschrieben, die die beanstandeten Rechtsverstöße aber nicht beseitigt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro fällig. Wir wissen aus einer Vielzahl von Fällen, dass in der Regel eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR gefordert wird.“ berichtet Rechtsanwalt Carl Christian Müller von Plattform SOS Abmahnung.

Im Fall einer IDO Abmahnung reicht es also nicht aus, einfach die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zu zahlen. Vielmehr muss das Angebot vor Unterzeichnung der Unterlassungserklärung rechtssicher ausgestaltet werden.

 

Effektiver Schutz vor Abmahnungen und Vertragsstrafeforderungen durch den Verband IDO: Abmahnsichere Rechtstexte von SOS Abmahnung – stets aktuell durch Update-Service

„Wir bieten DaWanda Händlern im Fall einer IDO Abmahnung nicht nur die reine Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung an, sondern liefern rechtssichere Rechtstexte und überprüfen insofern anschließend den Shop auf Rechtskonformität. Zudem können Händler über unseren Updateservice sichergehen, dass die Rechtstexte stets aktuell sind.“, so Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Plattform SOS Abmahnung abschließend.

 

Keine Angst vor Kosten – nutzen Sie den SOS Abmahnservice der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung

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Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen einer erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbverstoßes erhalten haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit dem Verband IDO. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick.

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Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Wir vertreten Sie zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

Haben Sie auch eine Abmahnung vom IDO erhalten?

 

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

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