Die 25. Zivilkammer des Landgerichts München I hat heute einer Klage des ehemaligen Bundesinnenministers Dr. Schily gegen den Bundesvorsitzenden der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Özdemir, stattgegeben.
Wir werden in den vergangenen Monaten immer wieder von kleineren Internethändlern angesprochen, die von dem Verband IDO mit einer Vertragsstrafe konfrontiert werden. IDO fordert dabei regelmäßig 3.000,00 EUR und mehr wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung. Nach unseren Erfahrungswerten liegen die Fälle oftmals so, dass die betroffenen Internethändler nach Erhalt der Abmahnung die von IDO vorformulierte Unterlassungserklärung kurzerhand und ohne anwaltliche Beratung unterschrieben haben. Den Abgemahnten war dabei nicht klar, welche weitreichenden Folgen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO haben kann und wie wichtig es ist, eine abgegebene Unterlassungserklärung auch ohne Wenn und Aber einzuhalten. Für die betroffenen Händler wird damit aus einer Abmahnung mit Abmahnkosten von etwas über 230,00 Euro, die der IDO im Rahmen der Abmahnung fordert,ein erhebliches finanzielles Problem. Lesen Sie hier weiter, was nun zu tun ist.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte in einem Disziplinarklageverfahren gegen einen Bundesbeamten zu entscheiden, der sich kinderpornographische Dateien auf seine Heimcomputer und Smartphones geladen und derartige Dateien auch über Tauschbörsen verbreitet hatte.
Aktuell verschickt die Kanzlei Baker McKenzie aus Frankfurt im Auftrag des Calvin Klein Trademark Trust (kurz: Calvin Klein) Abmahnungen wegen Verletzung von Markenrechten. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen mit gefälschter Unterwäsche der Marke Calvin Klein auf eBay gehandelt zu haben. Dadurch seien Markenrechte von Calvin Klein verletzt worden.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 25.09.2017 in einem von uns geführten Verfahren eine Klage der Rechtsanwälte Waldorf Frommer, die diese im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH erhoben hatte, abgewiesen (Az.: 213 C 90/17). Das Amtsgericht Charlottenburg hat sich dabei sehr ausführlich mit der Beweislastverteilung in diesen Angelegenheiten auseinandergesetzt.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden ist.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute zwei Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden ist.
In den letzten Tagen melden sich vermehrt Verbraucher bei uns, die im Auftrag der der Techland Sp. aus Polen eine Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte erhalten haben. Angeblich soll über deren Internetanschluss das Computerspiel „Dying Light“ über eine Internettauschbörse Dritten zur Verfügung gestellt worden sein. Es handelt sich um ein Computerspiel, bei dem der Spieler gegen Zombies kämpft und das in Deutschland indiziert ist, also nicht vertrieben werden darf.
Störerhaftung abgeschafft - Abmahnung wegen Filesharing
Am heutigen Tage sind die Änderungen zur Störerhaftung im Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Danach haften die Betreiber eines offenen WLAN Netzwerkes künftig nicht mehr für Rechtsverletzungen, die Nutzer über ihren WLAN-Anschluss begangen haben. Der Betreiber eines offenen WLANs muss also künftig weder die Kosten der Abmahnung wegen Filesharingsübernehmen noch muss er eine Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn Dritte über sein WLAN eine Rechtsverletzung wie unerlaubtes Filesharing begehen. Dahinter steckt die Idee, dass es insbesondere für Cafés, Hotels oder Hot-Spot-Anbieter attraktiver werden soll, offene WLAN-Netzwerke anzubieten.
Die Werbekampagne der Telekommunikationsfirma 1&1 aus August und September 2017 mit der Aussage "Das beste Netz gibt’s bei 1&1" ist irreführend. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat unter Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht Hubertus Nolte am 19.09.2017 entschieden.
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