In einer uns aktuell vorliegenden Abmahnung mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Denecke Pries & Partner im Auftrag der Barthold Photo Gmbh einen Webseiten-Betreiber wegen der Nutzung von Bildmaterial ab. Mit der Abmahnung werfen die Rechtsanwälte Denecke Pries & Partner unserem Mandanten vor, er habe das Foto der Barthold Photo Gmbh unberechtigt auf dessen Webseite genutzt und verletzte somit die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Barthold Photo Gmbh.
In den vergangenen Monaten haben wir eine Vielzahl von Mandatsanfragen aus dem Ausland, insbesondere aus Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Skandinavien zu verzeichnen, die von Copytrack eine E-Mail bzw. ein Schreiben mit einer Schadensersatzforderung erhalten haben. Der Sachverhalt ist stets derselbe: Copytrack behauptet gegenüber dem angeschriebenen Webseitenbetreiber in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Skandinavien, er nutze Bildmaterial unberechtigt uns sei daher zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet.
Beklagtes Unternehmen darf die Bezeichnung „Oxbrot" für Backwaren weiter nutzen. Mit Urteil vom 15.11.2017 (Az. 9 O 869/17) hat die für den gewerblichen Rechtschutz zuständige 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig entschieden, dass die eingetragene Wortmarke „OCHSENBROT" nicht durch die Nutzung der Bezeichnung „Oxbrot" verletzt wird.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in zwei Entscheidungen erstmals mit den Auswirkungen einer Rückerstattung des vom Käufer mittels PayPal gezahlten Kaufpreises aufgrund eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz befasst.
„In der aktuellen Woche sind die Anfragen von DaWanda-Händlern wegen einer IDO Abmahnung sprunghaft angestiegen. Aufgrund der hier eingegangenen Anfragen gehen wir davon aus, dass der Verband IDO Abmahnungen in einer dreistelligen Größenordnung versendet hat, was deren Anzahl angeht.“ so Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Plattform SOS Abmahnung.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verneint eine Irreführung der Verbraucher, wenn ein Produkt aus grünen und schwarzfarbigen – nicht aber natürlich gereiften schwarzen - Oliven in durchsichtiger Plastikschale unter „Oliven-Mix" angeboten wird und die Zutatenliste zutreffend darauf verweist, dass geschwärzte Oliven enthalten sind.
Die 4. Kammer für Handelssachen hat mit Urteil von heute entschieden, dass die kostenfreie Wetter-App „DWD WarnWetter-App“ des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Geklagt hatte die WetterOnline Meterologische Dienstleistungen GmbH (Klägerin) gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beklagte).
Der Kläger bestellte im Jahr 2014 über die Internetseite der Beklagten, einer Onlinehändlerin, eine "Dormiente Natural Basic" Matratze zum Preis vom 1.094,52 €. Die Matratze war bei Auslieferung mit einer Schutzfolie versehen, die der Kläger nach Erhalt entfernte.
Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft, mit Sitz in Berlin und Hamburg, mahnt im Auftrag eines Online-Händlers Konkurrenten ab. Den Abgemahnten werden wettbewerbswidriges Verhalten im Geschäftsgebaren vorgeworfen. Im konkreten Fall geht es um Aufklärungspflichten über die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform (kurz: OS-Plattform), der deshalb nicht ausreichend nachgekommen worden sei, da der als Hinweis ausgestaltete Link zur OS-Plattform nicht „klickbar“ gewesen sei.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Urteil vom 10.7.2017 die Klage der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg gegen einen von uns vertretenen Betreiber eines Internetcafés abgewiesen (Az. 213 C 67/17). Demnach haftete der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer.
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