Bundesregierung plant neue Regeln zu Bargeld und Kartenzahlungen im Handel

Die Bundesregierung arbeitet an einer neuen Vorgabe für den stationären Handel: Neben Bargeld soll künftig mindestens eine digitale Zahlungsart verpflichtend akzeptiert werden. Der Entwurf sorgt bereits jetzt für Diskussionen und könnte für viele Unternehmen spürbare Folgen haben.

Kartenzahlung Einzelhandel
Symbolbild ©stock.adobe.com/Dusan Petkovic

Entwurf sieht zusätzliche Zahlungspflichten für Händler vor

Die Bundesregierung will handeln und verankert in einem neuen Gesetzesentwurf, dass Händler, Gastronomiebetriebe und Dienstleister künftig Bargeld sowie mindestens eine elektronische Zahlungsart akzeptieren müssen. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen Verbraucher dadurch eine klar geregelte Wahlfreiheit erhalten und Betrug sowie Steuerhinterziehung erschwert werden. Der Entwurf wird derzeit innerhalb der Koalition abgestimmt und soll noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden.

Ziel: Mehr Transparenz und weniger Missbrauch

Mit der geplanten Regelung reagiert die Politik auf zunehmende Kritik an der eingeschränkten Akzeptanz digitaler Zahlungen im deutschen Einzelhandel. Gleichzeitig verspricht sich die Regierung von einer breiteren Nutzung elektronischer Zahlungen mehr Transparenz, bessere Nachvollziehbarkeit von Umsätzen und geringere Möglichkeiten zur Manipulation von Kassen. Behörden weisen darauf hin, dass digitale Zahlungswege ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuerbetrug sein können.

Mehr Kartenzahlungen, mehr Risiko für Kreditkartenbetrug

Mit der Zunahme elektronischer Zahlungen rücken auch die Risiken stärker in den Fokus. Fachleute warnen davor, dass Händler sich nicht nur mit Gebühren und Technik, sondern auch mit betrügerischen Transaktionen, sogenannten Chargebacks und möglichen Haftungsfragen auseinandersetzen müssen. Gerade bei Kreditkarten- oder Onlinezahlungen kann es zu Missbrauch kommen, wenn Kartendaten abgegriffen oder unberechtigte Zahlungen ausgelöst werden. Nach Einführung neuer Pflichten dürfte daher auch die Frage an Bedeutung gewinnen, in welchen Konstellationen Händler für Schäden haften und wann Zahlungsdienstleister oder Kartenanbieter einzustehen haben.

Sie möchten erfahren, wie Sie bei Kreditkartenbetrug vorgehen können und was Sie mit unserer anwaltlichen Unterstützung erreichen können? Dann lesen Sie unseren Ratgeber zum Thema: Kreditkartenbetrug - wer zahlt den Schaden?

Handel warnt vor höheren Kosten und technischem Aufwand

Die Pläne führen zu spürbarem Widerstand im Handel. Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen kritisieren vor allem die Kosten für neue Terminals sowie laufende Gebühren. Auch organisatorische Umstellungen bei Kassenabläufen und Buchhaltung würden zusätzlichen Aufwand bedeuten. Einige Branchenverbände befürchten zudem eine stärkere Abhängigkeit von Zahlungsdienstleistern und technische Risiken bei Systemausfällen.

Weitere Schritte offen

Wann genau der Gesetzesentwurf vorgelegt wird, ist derzeit noch unklar. Branchenvertreter rechnen jedoch damit, dass die Pflicht zur Annahme bargeldloser Zahlungen bereits 2026 kommen könnte. Die Regierung betont, dass die Kombination aus Bargeld und mindestens einer digitalen Option künftig als Standard gelten soll. Der Handel wartet nun auf den endgültigen Wortlaut, der Klarheit darüber schaffen soll, wie umfangreich die neuen Pflichten tatsächlich ausfallen werden.

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Sprechen Sie uns gerne hierauf an, am besten per E-Mail. Schicken Sie uns Ihre Fragen an . Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht