Die Bundesregierung will handeln und verankert in einem neuen Gesetzesentwurf, dass Händler, Gastronomiebetriebe und Dienstleister künftig Bargeld sowie mindestens eine elektronische Zahlungsart akzeptieren müssen. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen Verbraucher dadurch eine klar geregelte Wahlfreiheit erhalten und Betrug sowie Steuerhinterziehung erschwert werden. Der Entwurf wird derzeit innerhalb der Koalition abgestimmt und soll noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden.
Ziel: Mehr Transparenz und weniger Missbrauch
Mit der geplanten Regelung reagiert die Politik auf zunehmende Kritik an der eingeschränkten Akzeptanz digitaler Zahlungen im deutschen Einzelhandel. Gleichzeitig verspricht sich die Regierung von einer breiteren Nutzung elektronischer Zahlungen mehr Transparenz, bessere Nachvollziehbarkeit von Umsätzen und geringere Möglichkeiten zur Manipulation von Kassen. Behörden weisen darauf hin, dass digitale Zahlungswege ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuerbetrug sein können.
Mehr Kartenzahlungen, mehr Risiko für Kreditkartenbetrug
Mit der Zunahme elektronischer Zahlungen rücken auch die Risiken stärker in den Fokus. Fachleute warnen davor, dass Händler sich nicht nur mit Gebühren und Technik, sondern auch mit betrügerischen Transaktionen, sogenannten Chargebacks und möglichen Haftungsfragen auseinandersetzen müssen. Gerade bei Kreditkarten- oder Onlinezahlungen kann es zu Missbrauch kommen, wenn Kartendaten abgegriffen oder unberechtigte Zahlungen ausgelöst werden. Nach Einführung neuer Pflichten dürfte daher auch die Frage an Bedeutung gewinnen, in welchen Konstellationen Händler für Schäden haften und wann Zahlungsdienstleister oder Kartenanbieter einzustehen haben.