Geburtstagstage im Amtsblatt veröffentlichen: Datenschutz-Verstoß?

Die Veröffentlichung runder Geburtstage im Amtsblatt gilt vielerorts als harmlose Tradition. Datenschutzbehörden sehen jedoch Risiken, wenn Betroffene zuvor nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Nach einem Verfahren gegen die Stadt Tübingen diskutieren Kommunen in der Region, wie Gratulationen weiterhin möglich bleiben, ohne Persönlichkeitsrechte zu beeinträchtigen.

Amtsblatt veröffentlicht Geburtstage
Symbolbild ©stock.adobe.com/Daniel

Warum Geburtstage im Amtsblatt problematisch sein können

In zahlreichen Städten und Gemeinden werden runde Geburtstage seit Jahrzehnten im Amtsblatt genannt. Genau diese Praxis steht nun erneut im Fokus der Datenschutzaufsicht. Anlass ist eine Beschwerde über einen im Amtsblatt veröffentlichten Geburtstagsgruß in Tübingen. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde dürfen solche Angaben grundsätzlich nur erscheinen, wenn die betroffene Person vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Besonders sensibel ist die Lage, wenn Amtsblätter zusätzlich online abrufbar sind und sich Informationen dadurch leichter und weitreichender verbreiten.

Palmer kritisiert Aufwand für Gemeinden

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer machte das Verfahren öffentlich und kritisierte vor allem den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Müssten Gemeinden für jede Veröffentlichung eine Einwilligung einholen, drohe eine lange gepflegte Praxis zu verschwinden. In Heilbronn Franken stößt diese Sichtweise teilweise auf Zustimmung. Öhringens Oberbürgermeister Patrick Wegener betont den Wert öffentlicher Gratulationen als Zeichen von Anerkennung und Zusammenhalt. Solche Hinweise im Amtsblatt seien ein Ausdruck davon, dass eine Kommune ihre Bürgerinnen und Bürger wahrnimmt und nicht als anonyme Verwaltung handelt.

Wie Kommunen reagieren: reduzieren, umstellen, streichen

Auch andere Kommunen schildern praktische Probleme. In Wertheim wird die Situation als widersprüchlich wahrgenommen, wenn Jubiläen zwar an Zeitungen weitergegeben werden können, eine Veröffentlichung im Amtsblatt jedoch nur mit Einwilligung zulässig sein soll. Gleichzeitig suchen Verwaltungen nach Wegen, Vorgaben einzuhalten und den Aufwand zu begrenzen. Bad Mergentheim fragt die Zustimmung zur Veröffentlichung bereits bei der Neuanmeldung von Bürgerinnen und Bürgern ab. Crailsheim reduziert den Umfang deutlich und nennt Geburtstage erst ab einem sehr hohen Alter. Jubiläen werden dort vor allem dann im Stadtblatt thematisiert, wenn ein offizieller Ehrungsbesuch vorgesehen ist. In Empfingen wurden Glückwünsche im Amtsblatt nach Einführung strengerer Datenschutzanforderungen ganz eingestellt, weil die Einholung einzelner Einwilligungen als zu aufwendig gilt. Damit entfallen dort teils auch Hinweise auf Ehejubiläen.

Datenschutzaufsicht warnt vor Missbrauch und Betrugsmaschen

Die Datenschutzaufsicht verweist auf mögliche Missbrauchsrisiken. Amtsblätter könnten als Informationsquelle dienen, um gezielt ältere Menschen für Betrugsmaschen anzusprechen. Angaben zu Alter und Jubiläen könnten Kriminellen helfen, passende Anknüpfungspunkte zu finden. Zudem wird betont, dass eine langjährige Tradition allein keinen Eingriff in Grundrechte rechtfertige und Kommunen wie alle anderen an Recht und Gesetz gebunden seien.

Alternativen zur Veröffentlichung: Besuch oder Glückwunsch per Post

Mehrere Städte setzen deshalb auf andere Formen der Anerkennung. In Heilbronn und Neckarsulm werden Geburtstage nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Stattdessen werden Jubilare ab einem bestimmten Alter persönlich besucht oder erhalten Glückwünsche per Post. Werden Fotos von Besuchen veröffentlicht, erfolgt dies nur mit vorheriger Zustimmung. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Öffentliche Gratulationen sind weiterhin möglich, häufig jedoch nur mit aktiver Einwilligung oder über alternative Wege der Würdigung.

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