DSGVO-Reform: Bundesregierung will Änderungen im Datenschutzrecht

Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission ein Papier mit Änderungsvorschlägen zur Datenschutz-Grundverordnung übermittelt. Ziel ist eine klarere und praxisnähere Anwendung der DSGVO. Die geplanten Anpassungen betreffen insbesondere Meldefristen, Rechtsgrundlagen und Begriffsdefinitionen. Geplante Änderungen haben potenziell weitreichenden Folgen für Unternehmen und Verbraucher.

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Kleine Korrekturen mit großer Wirkung

Die Bundesregierung möchte zentrale Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung anpassen, ohne das Schutzniveau zu verringern. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll das Datenschutzrecht präziser und praxistauglicher werden. Damit reagiert die Regierung auf Kritik aus Wirtschaft und Verwaltung, wonach viele Datenschutzvorgaben zu bürokratisch und rechtlich unklar seien.

Besonders die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung stehen im Mittelpunkt. Die Regierung betont, dass Einwilligung und berechtigtes Interesse gleichrangig sind. In der Praxis wurde bisher häufig nur die Einwilligung als sichere Option betrachtet. Diese Korrektur soll sicherstellen, dass Unternehmen Datenverarbeitungen künftig rechtssicher auf ein berechtigtes Interesse stützen können, sofern eine Interessenabwägung dies erlaubt.

Anpassungen bei Meldefristen und Begriffen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reform der Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen. Bislang schreibt die DSGVO eine starre 72-Stunden-Frist vor, die auch an Wochenenden läuft. Zukünftig sollen drei Arbeitstage ausreichen, um Vorfälle an die Aufsichtsbehörde zu melden. Das würde den administrativen Druck auf Datenschutzbeauftragte reduzieren und zugleich die Qualität der Meldungen erhöhen.

Auch die Definitionen von Pseudonymisierung und Anonymisierung sollen überarbeitet werden. Ziel ist eine eindeutige Abgrenzung, die sowohl rechtliche Sicherheit als auch Innovationsfreiheit gewährleistet. Gerade in der medizinischen Forschung und Datenanalyse könnten solche Klarstellungen den Umgang mit sensiblen Daten erleichtern.

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Bedeutung für Unternehmen und Betroffene

Sollten die vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden, könnten sie die Datenschutzpraxis spürbar verändern. Unternehmen erhielten mehr Flexibilität und Klarheit bei der Auswahl von Rechtsgrundlagen und müssten interne Abläufe weniger oft an unklare Vorgaben anpassen. Für Verbraucher bliebe das Grundrecht auf Datenschutz bestehen, allerdings könnte sich die Art der Einwilligung in bestimmten Fällen ändern.

Nach Einschätzung vieler Fachleute will die Bundesregierung keine Absenkung des Schutzniveaus, sondern eine Modernisierung der bestehenden Regelungen erreichen. Der Vorschlag wird derzeit auf europäischer Ebene geprüft. Eine Umsetzung könnte im Rahmen des geplanten Digital-Omnibus-Projekts erfolgen, das verschiedene EU-Rechtsakte vereinheitlichen soll.

Das könnte sich in der DSGVO verändern

Die Debatte über die Zukunft des Datenschutzrechts dürfte sich in den kommenden Monaten intensivieren. Vertreter der Wirtschaft begrüßen die Initiative, während Datenschützer davor warnen, den Einwilligungsgrundsatz zu schwächen. Ob sich die deutsche Position in Brüssel durchsetzt, hängt von den laufenden Konsultationen mit der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten ab.

Für Unternehmen lohnt sich bereits jetzt eine interne Bestandsaufnahme. Prozesse zur Meldung von Datenschutzvorfällen, die Dokumentation von Interessenabwägungen und die Bewertung von Anonymisierungsverfahren sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

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