Der veröffentlichte Auszug zeigt, dass die EU-Kommission plant, zentrale Pflichten der DSGVO erheblich zu lockern. Vorgesehen sind unter anderem: weitgehende Befreiungen kleiner und mittelständischer Unternehmen von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach Artikel 30 DSGVO, eine Lockerung von Verfahren im grenzüberschreitenden Datenschutz und eine zentrale Rolle der Wirtschaft bei der Definition von „Hochrisiko-Verarbeitungen“. Offiziell bestreitet die Kommission bislang, dass ein verbindlicher Entwurf vorliegt. Dennoch berichten Insider von erheblichem Zeitdruck und strategischen Zielsetzungen, die weit über Bürokratieabbau hinausgehen.
Warum Reformen jetzt vorangetrieben werden
Hauptargument der EU-Kommission ist eine „Wettbewerbsfähigkeit Europas im digitalen Zeitalter“. In internen Dokumenten heißt es, viele von der DSGVO auferlegte Pflichten behinderten KMU und Start-ups im Vergleich zu globalen Tech-Konzernen. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Umsetzung der DSGVO in den Mitgliedstaaten uneinheitlich sei und grenzüberschreitende Verfahren zu lange dauerten.
Folgen für Verbraucher und Unternehmen in Deutschland
Für deutsche Verbraucher ist kritisch: Wird die Ausnahme von Dokumentationspflichten ausgeweitet, könnten Datenverarbeitungen künftig weniger transparent sein. Verbraucherschützer befürchten eine Schwächung des Auskunftsrechts und der Löschmechanismen. Unternehmen würden in Zukunft weniger Aufzeichnungen führen müssen, was die Nachvollziehbarkeit von Datenverarbeitung schwerer macht. Gleichzeitig könnte das Risiko für Datenschutzverletzungen steigen.
Reaktionen von Datenschützern und Politik
Datenschutzorganisationen wie NOYB – European Centre for Digital Rights und Vertreter im Europäischen Parlament warnen vor einer „Schleifung“ der DSGVO. Sie sprechen von einem möglichen Paradigmenwechsel weg vom Schutz der Betroffenen hin zur Entlastung der Wirtschaft. Auch in Deutschland melden sich Stimmen aus der Politik: Vertreter von Bürgerrechtsparteien und Datenschutzbehörden verlangen, dass Reformen keine Abbau von Grundrechten bedeuten dürfen.
Der Entwurf ist bislang nicht öffentlich gemacht; offizielle Verhandlungen sollen laut EU-Kommission im Rahmen des sogenannten „Omnibus-Pakets“ laufen. Ein Zeitplan wird nicht kommuniziert. „Stundenfrist“ sei intern vorgesehen, berichten Quellen. Für Unternehmen gilt: Jetzt schon prüfen, welche Dokumentations- und Meldepflichten gelten und wie sich eine mögliche Reform auswirken könnte. Für Verbraucher lohnt sich das Beobachten der Gesetzgebungsverfahren: Änderungen könnten Betroffenenrechte tangieren.