Apple überdenkt Anti-Tracking-Abfrage in Deutschland

Apple erwägt offenbar, die bisher verpflichtende Abfrage zur Zustimmung für App-Tracking auf Druck der Wettbewerbsbehörden in Deutschland und anderen europäischen Ländern abzuschaffen. Was auf den ersten Blick nach einer technischen Änderung klingt, könnte spürbare Folgen für Verbraucher haben: weniger Kontrolle über die eigenen Daten, mehr Möglichkeiten für Werbenetzwerke und neue Fragen an den Datenschutz.

Mann verwendet iPhone
Symbolbild: snowing12/AdobeStock

Was ist die Anti-Tracking-Abfrage bei Apple?

Seit 2021 werden Nutzerinnen und Nutzer von iPhones und iPads gefragt, ob eine App ihr Verhalten über verschiedene Anwendungen hinweg verfolgen darf. Diese sogenannte App Tracking Transparency (ATT) wurde von Apple eingeführt, um mehr Datenschutz und Entscheidungsfreiheit zu schaffen. Ein Klick auf ‚Nein‘ sollte verhindern, dass persönliche Daten zu Werbezwecken gesammelt und weitergegeben werden.

Apple prüft nun, diese Abfrage in Europa abzuschaffen. Hintergrund sind laufende Verfahren der Wettbewerbsbehörden, die Apple vorwerfen, mit der Funktion Konkurrenten zu benachteiligen.

Warum gerät Apple unter Druck?

Das Bundeskartellamt und andere europäische Behörden vermuten, dass Apple durch die ATT-Regelung seine eigene Werbeplattform bevorzugt. Während Drittanbieter-Apps ohne Zustimmung keine Daten mehr sammeln dürfen, nutzt Apple selbst weiterhin Nutzungsdaten für Werbung im App Store oder in Apple News. In Deutschland hat das Bundeskartellamt bereits im Februar eine vorläufige Bewertung abgegeben, wonach die ATT-Funktion möglicherweise gegen Missbrauchsvorschriften für digitale Unternehmen mit überragender Marktmacht verstoßen könnte.

Dadurch, so die Kritik, entstehe ein Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter. Apple bestreitet das, kündigte aber an, seine Datenschutzfunktionen in Europa zu „überprüfen“. Apple erklärte dazu, Wettbewerbsuntersuchungen könnten das Unternehmen in Europa dazu zwingen, die Funktion einzuschränken – zum Nachteil der Verbraucher. Laut Apple soll die Anti-Tracking-Abfrage weiterhin Teil der Datenschutzfunktionen bleiben.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Sollte Apple die Abfrage tatsächlich abschaffen, könnten Nutzer künftig nicht mehr aktiv gefragt werden, ob sie das App-Tracking erlauben. Viele Apps dürften dadurch wieder umfassender Daten sammeln, etwa über das Surf- und Nutzungsverhalten, Standorte oder Vorlieben.
Das Risiko: Nutzerinnen und Nutzer verlieren ein Stück Transparenz und Kontrolle über ihre Daten.

Gleichzeitig bedeutet die Abschaltung der Abfrage nicht automatisch, dass Tracking grundsätzlich erlaubt ist. Das Datenschutzrecht bleibt trotzdem bestehen. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen Apps weiterhin keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken verarbeiten. Allerdings würde das Tracking wieder stärker im Hintergrund laufen, und es läge an den Nutzern, ihre Einstellungen manuell zu prüfen. Es handelt sich vielmehr um eine Änderung der Einwilligungs- und Transparenzmechanismen.

Das sagen Datenschutz-Experten dazu

Die US-amerikanische Datenschutzorganisation EPIC (Electronic Privacy Information Center) schlägt sich dagegen auf die Seite von Apple und betont, dass das Anti-App-Tracking, über welches Nutzer über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die Mehrheit der Apple-User lehnt schließlich das App-Tracking ab.

Aus rechtlicher Sicht steht Apple im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Für Verbraucher bleibt entscheidend: Sie haben weiterhin Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere das Recht auf Einwilligung, Auskunft und Löschung ihrer Daten. Sollte Apple die Anti-Tracking-Abfrage wirklich streichen, müssen andere Schutzmechanismen greifen, etwa klare Hinweise oder Opt-out-Möglichkeiten.

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