Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent erhöht
Der derzeitige Höchstsatz des Kurzarbeitergeld von 60 bzw. 67 Prozent des bisherigen Nettolohnes soll auf 801 bzw. 87 Prozent erhöht werden. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes soll jedoch gestaffelt erfolgen. Für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen. Die Regelung gilt bis Ende 2020.
In diesem Beitrag finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Kurzarbeitergeld.
Mehrausgaben von 2,6 Milliarden Euro
Die aus dem Maßnahmenpaket folgenden Mehrausgaben für die Bundesagentur für Arbeit werden im Gesetzentwurf auf gut 2,6 Milliarden Euro beziffert. Tatsächlich lassen sich die tatsächlichen Kosten jedoch schwer einschätzen, zumal der Bundesagentur für Arbeit bisher keine verlässlichen Zahlen vorliegen, wie viele Beschäftigte wie lange von Kurzarbeit betroffen sein werden. Derzeit sollen bereits über 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben.