Corona Krise: Kurzarbeitergeld wird erhöht

von Carl Christian Müller

Die Bundesregierung hat heute das Sozialschutzpaket II beschlossen, mit dem die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Arbeitnehmer abgefedert werden sollen. Neben einer bereits angekündigten Anhebung des Kurzarbeitergeldes, sollen die Hinzuverdienst-Möglichkeiten bei Arbeitnehmern in Kurzarbeit erweitert werden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I, deren Anspruch zwischen Mai und Ende Dezember ausläuft, wird die Zahlung um drei Monate verlängert.

Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent erhöht

Der derzeitige Höchstsatz des Kurzarbeitergeld von 60 bzw. 67 Prozent des bisherigen Nettolohnes soll auf 801 bzw. 87 Prozent erhöht werden. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes soll jedoch gestaffelt erfolgen. Für Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen. Die Regelung gilt bis Ende 2020.

In diesem Beitrag finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Kurzarbeitergeld.

 

Mehrausgaben von 2,6 Milliarden Euro

Die aus dem Maßnahmenpaket folgenden Mehrausgaben für die Bundesagentur für Arbeit werden im Gesetzentwurf auf gut 2,6 Milliarden Euro beziffert. Tatsächlich lassen sich die tatsächlichen Kosten jedoch schwer einschätzen, zumal der Bundesagentur für Arbeit bisher keine verlässlichen Zahlen vorliegen, wie viele Beschäftigte wie lange von Kurzarbeit betroffen sein werden. Derzeit sollen bereits über 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben.

Gratis Kündigungs-Check: So einfach geht’s:
  • Schicken Sie und die Kündigungsunterlagen unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.