Ob im Supermarkt, in der Bahn oder im Bus - in Bayern muss Mund und Nase bedeckt werden
In Bayern muss ab nächster Woche in allen Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Schutzbedeckung über Mund und Nase getragen werden, erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einer Regierungserklärung im Bayerischen Landtag. Das Tragen einer Schutzmaske soll maßgeblich bei der Eindämmung einer Verbreitung des Coronavirus helfen. Mund und Nase können alternativ zur Mundschutzmaske, wie etwa eine FFP2-Maske, ebenso mit einem Schal oder Tuch abgedeckt werden. Darüber hinaus hält Ministerpräsident Söder die Bürgerinnen und Bürger zur Geduld an und betonte, dass es nicht so schnell ein normales Leben geben werde. Zuvor hatten bereits Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern eine Maskenpflicht eingeführt. Die Maskenpflicht wird in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 27. April gelten. In Sachsen muss seit Montag eine Bedeckung getragen werden.
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung
Gesetzliche Grundlage für Maßnahmen dieser Art sind die jeweiligen Verordnungen der Länder. In Sachsen trat am Montag die neue Corona-Verordnung in Kraft, welche die bisher geltende ersetzt und in der nun eine entsprechende Mund-Nasenschutz-Verpflichtung aufgenommen ist. In Bayern ist die Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie maßgeblich. Diese wird zur Umsetzung der Maskenpflicht entweder ergänzt oder wie in Sachsen durch eine neue ersetzt. Ein Verstoß gegen die Mund-Nasenschutzverpflichtung ist in Sachsen nicht im Katalog der Ordnungswidrigkeiten des § 12 Abs. 1 der Corona-Verordnung aufgeführt.
Luxemburg verteilt Masken an Bürger und Bürgerinnen
Auch international werden ähnliche Schutzmaßnahmen eingeführt, so etwa in Luxemburg. Premierminister Xavier Bettel kündigte an, dass alle Luxemburger und Luxemburgerinnen bis zu fünf Masken erhalten sollen. Die Schutzmasken werden von den Gemeinden verteilt. Ein Schal, Tuch oder ähnliches darf auch in Luxemburg alternativ zur Schutzmaske genutzt werden. Ebenso wie in Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern müssen die Maske, Schal oder Tuch im Öffentlichen Raum getragen werden. In Europa hat bisher sonst nur noch Österreich eine solche Pflicht eingeführt. Diese gilt dort seit dem 14. April.