Sachsen führt Mund-Nasenschutz-Pflicht ein

von Carl Christian Müller

In Sachsen dürfen Geschäfte oder Nahverkehrsmittel nur noch betreten werden, wenn Mund und Nase bedeckt werden. Die Regelung gilt ab Montag. Sachsen ist das erste Bundesland mit einer entsprechenden Verpflichtung. Zur Abdeckung von Nase und Mund müsse keine Atemschutzmaske, wie etwa eine FFP2-Maske  verwendet werden. Ein einfaches Tuch oder ein Schal reiche aus, wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) soeben nach einer Sitzung des Landeskabinetts mitteilte.

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Hintergrund des verpflichtenden Mund-Nasenschutzes sind die ab Montag geltenden Lockerungen einiger Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie . Da in vielen Bereichen nun zusätzliche Kontakte von Menschen wieder möglich seien, sei eine Mund-Nasen-Schutzpflicht "die richtige Antwort", so Kretschmer.

Es handele sich um "zumutbares Instrument" für die wieder gewonnenen Bewegungsmöglichkeiten der Menschen in Sachsen. "Ich denke wir sind an einem Punkt, wo wir das verpflichtend vorgeben können", so Kretschmer. Einen entsprechenden Schutz gebe es mittlerweile in vielfältiger Weise. man könne ihn selbst nähen oder kaufen.

 

Regelung zum Mund-Nasenschutz ähnlich wie in Österreich

Die Frage, ob ein Mundschutz tatsächlich geeignet ist, um die Verbreitung der Corona-Epidemie einzudämmen, wird kontrovers diskutiert. Jedenfalls aber befördert ein Mund-Nasenschutz auch nicht die Ausbreitung. Insofern halten wir eine solche Verpflichtung für angemessen und zumutbar.

In asiatischen Länder hat man früh auf einen flächendeckenden Einsatz von Masken gesetzt. In Europa hat Österreich einhergehend mit den Lockerungen eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingeführt, die dort seit dem 14. April gilt. Die sächsische Regelung scheint dem österreichischem Mund-Naseschutz nachgebildet zu sein, denn auch dort gilt die Verpflichtung in Geschäften, Supermärkten und im ÖPNV. Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden. Anders als in Österreich müssen Ladenbesitzer in Sachsen jedoch keine Masken für Menschen bereitstellen, die keine dabei haben, so die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Kunden müssen also selbst dafür sorgen, immer einen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Außerhalb von Läden und Verkehrsmitteln soll es keine Verpflichtung geben, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Dies wird aber von der sächsischen Landesregierung "dringend empfohlen".

 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Rechtsgrundlage für den Mund-Nasenschutz ist die ab dem 20. April geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die die bisher geltende Corona-Schutz-Verordnung ersetzt. Demnach benötigen Menschen fortan keinen triftigen Grund mehr, um ihre häusliche Unterkunft zu verlassen. Besucher müssen allerdings Abstandsregeln einhalten. Wie bisher können Geschäfte für den täglichen Bedarf wie etwa Supermärkte, Getränkemärkte, Hofläden oder mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel ihre Waren anbieten. Museen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten bleiben dagegen weiterhin geschlossen.

 

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht