Waldorf Frommer spricht Abmahnungen für "Birds of Prey" aus

In letzter Zeit bitten uns vermehrt Personen um Hilfe, die eine Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen dem Download von "Birds of Prey" erhalten haben. Die Rechte an dem Actionfilm liegen bei Warner Brothers Entertainment Inc. In den uns bekannten Fällen wird die Zahlung von 915 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Stempel mit Abmahnung Aufschrift
Foto: S. Engels/AdobeStock

Download hat automatisch Upload zur Folge

Die Herzensdame des beliebten Batman-Schurken Joker hat seit Anfang diesen Jahres ihren eigenen Film: "Birds of Prey - The Emancipation of Harley Quinn". Im neuen DC-Action-Film sagt sich Dr. Harleen Frances, besser bekannt als Harley Quinn, jedoch endgültig von ihrem Puddin, Harley Quinns Spitzname für den Joker, los. Sie versucht ihren eigenen Weg zu finden und schließt sich mit anderen Frauen zusammen, um ein junges Mädchen vor dem Bösewicht Black Mask zu beschützen. Der Film "Birds of Prey", in der Hauptrolle Margot Robbie unter der Regie von Cathy Yan, wurde weltweit von zahlreichen Fans sehnsüchtig erwartet und erfreut sich großer Beliebtheit. Dies mag auch ein Grund dafür sein, dass "Birds of Prey" auf Tauschbörsen von zahlreichen Nutzern heruntergeladen wird. Abgemahnt wird durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer aber nicht das Herunterladen des Films, sondern der Upload. Dieser Upload eines Films ohne Berechtigung stellt die eigentliche urheberrechtliche Nutzungshandlung dar. Was allerdings vielen Nutzern von Tauschbörsen nicht bewusst ist: Mit dem Download einer Film-Datei ist technisch zwingend immer ein Upload verbunden, was eine Abmahnung wegen Filesharing zur Folge haben kann.

 

Wie kann ich mich am effektivsten gegen eine Abmahnung von Waldorf Frommer wehren?

Eine effektive Verteidigung ist immer vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal für jeden gültig beantwortet werden. Haben beispielsweise Dritte, wie Familienmitglieder, Gäste, Untermieter oder WG-Bewohner einen Film, wie "Birds of Prey", heruntergeladen, ist der Anschlussinhaber regelmäßig nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrheitlich in solchen Fallkonstellationen entschieden, dass der Inhaber des Internetanschlusses nicht zwangsläufig für die Filesharing-Aktivitäten von anderen Nutzern verantwortlich gemacht werden kann. Zudem ist im Oktober 2017 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, nach der Betreiber eines offenen WLAN-Netzwerkes nicht mehr für Rechtsverletzungen haften, die Nutzer dieses offenen Anschlusses begangen haben. Dies hat zur Folge, dass eine Haftung für Dritte nur noch in Frage kommt, wenn der Film von Kindern hochgeladen wurde. Erziehungsberechtigte haften in diesen Fällen gegebenenfalls unter dem Gesichtspunkt der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. In jedem Fall sollte das Schreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer nicht ignoriert werden. Gar nicht auf die Abmahnung zu reagieren führt oftmals zu einem Mahnbescheid oder sogar zu einer Klage von Waldorf Frommer. Aus diesem Grund halten wir eine substantiierte außergerichtliche Verteidigung für unerlässlich. Sie haben Fragen zur Ihrer Abmahnung? Weitere Informationen zu den verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten können Sie unter Waldorf Frommer Abmahnung nachlesen.

 

Ich selbst habe "Birds of Prey" heruntergeladen - bleibt mir keine Wahl, außer zu zahlen?

Wenn Sie selbst für den Download verantwortlich sind, können wir Ihnen trotzdem nur raten, sich außergerichtlich zur Wehr zu setzen. Mit dem für Sie richtigen Vorgehen lassen sich die Kosten in der Regel signifikant reduzieren. Vor allem, wenn die Person, die für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, ein niedriges Einkommen hat, Schüler, Auszubildender, Student oder Empfänger für Sozialtransfer (Arbeitslosengeld, Hartz IV) ist, haben wir die Möglichkeit in Verhandlung mit Waldorf Frommer die Forderung weitgehend zu verringern. Zusätzlich ist in diesen Fällen die Beanspruchung von Beratungshilfe möglich. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, trägt die Justizkasse die Kosten unserer Arbeit und von Ihnen ist lediglich ein Anteil von 14,99 EUR zu zahlen. In jedem Fall können Sie unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen. Unsere Anwälte nehmen sich Zeit für Ihr Anliegen, beantworten alle Ihre Fragen und finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtige Strategie. Überzeugen Sie sich selbst: Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu und sprechen Sie noch heute mit unseren Anwälten. Im Anschluss können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht.

 

Soforthilfe bei Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen des Films „Birds of Prey“

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Erstberatung. Wir beantworten Ihre Fragen individuell und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. Danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

 

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit den abmahnenden Kanzleien. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

 

✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgespräch informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen vertreten wir zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 14,99 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

 

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Dann nutzen Sie unseren Abmahnungs-Gratis-Check.

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
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