"Dune" lockt Zuschauer ins Kino
"Dune" spielt im Jahr 10191: Der galaktische Imperator Shaddam IV. führt einen erbitterten Kampf über die Herrschaft in der Galaxis. Paul Atreides, gespielt von Timothée Chalamant, ist in diesem Krieg die einzeige Hoffnung der Bewohner von Arrakis. Auf dem Wüstenplaneten Arrakis leben Sandwürmer, die eine Droge produzieren. Diese Droge könnte im Kampf gegen den Imperator ausschlaggebend sein. "Dune" läuft seit dem 16.09.2021 im Kino und hat weltweit zahlreiche Fans in die Kinos gelockt. Aber nicht nur im Kino, auch auf Tauschbörsen, sog. Filesharing-Plattformen, wird "Dune" von zahlreichen Nutzern heruntergeladen. Was viele Nutzer jedoch nicht wissen, mit dem Download einer Film-Datei ist technisch zwingend immer ein Upload verbunden, was eine Abmahnung wegen Filesharing zur Folge haben kann. Auch die Münchner Kanzlei Frommer Legal mahnt nicht den Download von "Dune", sondern dessen Upload ab. Denn, der Upload eines Films ohne Berechtigung stellt die eigentliche urheberrechtliche Nutzungshandlung dar.
Verteidigung gegen eine Abmahnung
Die richtige Verteidigungsstrategie ist immer vom Einzelfall abhängig. Haben etwa nicht Sie als Anschlussinhaber, sondern Dritte, wie etwa Familienmitglieder, Gäste, Untermieter oder WG-Bewohner einen Film, wie "Dune", heruntergeladen, ist der Anschlussinhaber regelmäßig nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat mehrfach in solchen Fallkonstellationen entschieden, dass der Inhaber des Internetzugangs nicht automatisch und zwingend für jedwede Filesharing-Aktivität von Drittnutzern verantwortlich gemacht werden kann. Darüberhinaus ist im Oktober 2017 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, nach welcher die Betreiber eines offenen WLAN-Netzes für Rechtsverletzungen nicht haften, die Nutzer dieses WLANs begangen haben. Damit kommt eine Haftung für Dritte nur noch dann in Frage, wenn der Film von Minderjährigen geuploadet wurde. Die Erziehungsberechtigten können aber gegebenenfalls haften, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben könnten.
Jedenfalls dürfen Schreiben von Frommer Legal keinesfalls ignoriert oder auf die leichte Schulter genommen werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Frommer Legal einen Mahnbescheid in der Angelegenheit beantragt oder sogar zu einer Klage von Frommer Legal. Aus diesem Grund halten wir eine substantiierte außergerichtliche Verteidigung für unerlässlich.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten können Sie unter Frommer Legal Abmahnung nachlesen.
Ich selbst habe "Dune" heruntergeladen. Was nun?
Auch wenn Sie selbst verantwortlich sind, weil Sie "Dune" über Filesharing-Plattformen zur Verfügung gestellt haben, würden wir Ihnen raten, sich außergerichtlich zu verteidigen. Mit der richtigen Strategie, lassen sich auch in Ihrem Fall die Kosten in der Regel erheblich reduzieren. Vor allem, wenn die Person, die für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, ein niedriges Einkommen (sog. Geringverdiener) hat, Schüler, Auszubildender, Student oder Empfänger von Sozialtransferleistungen (Arbeitslosengeld, Hartz IV) ist, stehen die Chancen gut einen niedrigen Vergleichsbetrag aushandeln zu können.
Zudem ist in diesen Fällen die Beanspruchung von Beratungshilfe möglich. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, trägt die Justizkasse die Kosten unserer Arbeit und von Ihnen ist lediglich ein Anteil von 14,99 EUR zu zahlen. In jedem Fall können Sie unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen. Unsere Anwälte nehmen sich Zeit für Ihr Anliegen, beantworten alle Ihre Fragen und finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtige Strategie. Überzeugen Sie sich selbst: Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu und sprechen Sie noch heute mit unseren Anwälten. Im Anschluss können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht.
Soforthilfe bei Abmahnungen von Frommer Legal aufgrund von „Dune“
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung
Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Erstberatung. Wir beantworten Ihre Fragen individuell und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. Danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.
✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein
Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit den abmahnenden Kanzleien. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.
✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen
Bereits im kostenfreien Erstgespräch informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen vertreten wir zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 14,99 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.