Ein langjähriger Mitarbeiter eines Luftfahrtunternehmens aus Stuttgart ist wegen beleidigender Inhalte in einer internen WhatsApp-Gruppe fristlos gekündigt worden. Der Mann war über 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt und arbeitete zuletzt als Gruppenleiter. Die Kündigung erfolgte, nachdem Kollegen menschenverachtende und diskriminierende Nachrichten aus dem Chat an die Personalabteilung weitergeleitet hatten.
Chatverlauf mit 316 Seiten menschenfeindlicher Inhalte
Die internen Ermittlungen brachten ein umfangreiches Protokoll ans Licht: 316 Seiten voller abwertender, beleidigender und teilweise rassistischer Aussagen über Kollegen, Vorgesetzte und das Unternehmen. Nach Angaben des Unternehmens habe der Gruppenleiter diese Inhalte über Jahre hinweg geteilt. Das Vertrauensverhältnis sei dadurch vollständig zerstört worden. Trotz zwei Jahrzehnten Betriebszugehörigkeit entschied sich das Unternehmen für die fristlose Kündigung.
Gericht hält extreme WhatsApp-Inhalte für kündigungsrelevant
Das zuständige Landesarbeitsgericht bestätigte den Rauswurf. Der Arbeitnehmer habe wissen müssen, dass Äußerungen dieser Art arbeitsrechtlich nicht hinnehmbar seien. Der Einwand, es handle sich um private Kommunikation, überzeugte die Richter nicht.
Bei extremen, menschenverachtenden Inhalten könne sich ein Beschäftigter nicht auf den Schutz der Vertraulichkeit berufen. In solchen Fällen sei eine Abmahnung nicht erforderlich, da das Vertrauen in die Loyalität des Mitarbeiters irreparabel beschädigt sei.
Private Chats können arbeitsrechtliche Folgen haben
Arbeitsrechtliche Fachleute, wie der VDAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte), warnen seit Jahren davor, private Messenger-Chats als „geschützten Raum“ zu betrachten. Inhalte, die strafrechtlich relevant sind oder Kolleginnen und Kollegen herabwürdigen, können auch außerhalb der Arbeitszeit den Job kosten. Betroffene sollten eine Kündigung dennoch rechtlich prüfen lassen.