Die Europäische Union hat sich auf eine neue Reform der Führerscheinrichtlinie geeinigt. Ziel ist es, schwere Verkehrsverstöße künftig grenzüberschreitend zu ahnden. Wenn ein EU-Bürger im Ausland ein Fahrverbot erhält, soll dieses künftig auch im Heimatland gelten. Die Reform betrifft vor allem Verstöße wie Trunkenheit am Steuer, Drogenkonsum, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrerflucht. Damit soll sichergestellt werden, dass gravierende Regelverstöße überall in der EU dieselben Konsequenzen haben.
Wer im europäischen Ausland eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, muss künftig damit rechnen, dass deutsche Behörden informiert werden. Die entsprechenden Daten sollen zentral über eine EU-Plattform ausgetauscht werden. Deutsche Autofahrer, die etwa in Frankreich, Italien oder Spanien ein Fahrverbot erhalten, können ihren Führerschein daher auch in Deutschland vorübergehend verlieren. Bisher war dies nur möglich, wenn der Verstoß in Deutschland selbst begangen wurde.
Digitaler Führerschein kommt
Neben der Anerkennung von Fahrverboten hat die EU auch beschlossen, einen digitalen Führerschein einzuführen. Dieser soll über das Smartphone abrufbar sein und europaweit gültig werden. Die Umstellung soll in den kommenden Jahren schrittweise erfolgen. Ziel ist, bürokratische Hürden zu senken und den Datenabgleich zwischen Behörden zu erleichtern. Für Verbraucher bedeutet das: Die Polizei kann künftig auch im Ausland schnell prüfen, ob ein Führerschein gültig ist oder ob ein Fahrverbot besteht.
Auch die Gültigkeitsdauer wird angepasst: Für Pkw- und Motorradlizenzen sind künftig bis zu 15 Jahre vorgesehen, für Lkw und Busse beispielsweise fünf Jahre mit verstärkten Gesundheits‐ und Qualifizierungschecks. Zudem wird begleitetes Fahren ab 17 Jahren auf EU‐Ebene eingeführt, ebenso ein einheitliches Prüfungs‐ und Ausbildungsniveau.