Waldorf Frommer mahnt den Film „Joker“ ab

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Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen von Hilfesuchenden, die eine Abmahnungen erhalten haben, weil sie den Film „Joker“ über eine Tauschbörse runtergeladen haben sollen. Rechteinhaber des Film ist die Warner Brothers Entertainment Inc., in deren Namen Waldorf Frommer die Abmahnung ausspricht. Vom Abgemahnten werden in der Regel eine Überweisung in Höhe von 915,00 Euro sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist gefordert.

Becher mit Tee steht vor Laptop zum Stream
Foto: Nicolas Maderna/AdobeFotostock

Mit Download geht automatisch der Upload einher

Die Oscar prämierte Comicverflimung Joker von Todd Phillips mit Joacquin Phoenix in der Hauptrolle hat weltweit zahlreiche Fans. Offensichtlich ist sie deshalb im Moment auf Tauschbörsen so beliebt und wird von zahlreichen Nutzern runtergeladen. Tatsächlich wird aber gar nicht das Runterladen des Films Joker abgemahnt, sondern vielmehr der Upload des Films. Der Upload stellt nämlich die eigentliche urheberrechtliche Nutzungshandlung dar. Was viele Tauschbörsennutzer nicht wissen ist, dass mit dem Download einer Datei über einer Tauschbörse technisch zwingend auch immer eine Upload verbunden ist.

 

Was ist die effektivste Verteidigung gegen Waldorf Frommer Abmahnung?

Das ist immer vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Allein, wenn Dritte, wie Familienmitglieder, Besucher, Mieter, WG-Mitglieder, das Filmwerk „Joker“ über ein Filesharing-Netzwerk hochgeladen haben, ist der Anschlussinhaber rechtlich nicht verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung. Der BGH hat für die meisten Fallkonstellationen geklärt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für Filesharing-Aktivitäten von Mitnutzern verantwortlich zu machen ist. Ferner haften Betreiber eines offenen WLAN Netzwerkes seit einer im Oktober 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung nicht mehr für Rechtsverletzungen, die Nutzer über ihren WLAN-Anschluss begangen haben. Eine Haftung für Dritte kommt damit grundsätzlich nur noch in Fällen in Betracht, bei denen Kinder den Film hochgeladen haben. Hier können Erziehungsberechtigte unter Umständen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Aufsichtspflicht haften. Gleichwohl ist es nicht zu empfehlen, gar nicht auf das Schreiben zu reagieren, denn in vielen Fällen führt dies zu einem Mahnbescheid oder sogar einer Klage von Waldorf Frommer. Daher kommt es auf die substantiierte außergerichtliche Verteidigung an. Mehr zu den verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten erfahren Sie auf unserer Seite Waldorf Frommer Abmahnung.

 

Ich selbst bin für den Download vom „Joker“ verantwortlich - muss ich nun zahlen?

Auch in diesen Fällen raten wir, sich außergerichtlich zu Wehr zu setzen. In der Regel lassen sich die Kosten der Abmahnung mit dem richtigen Vorgehen erheblich reduzieren. Insbesondere dann, wenn der für die Urheberrechtsverletzung Verantwortliche ein niedriges Einkommen hat, Schüler, in der Ausbildung oder aber Empfänger von Sozialtransfer (Arbeitslosengeld, Hartz-IV) ist, lässt sich die Forderung weitestgehend verringern. Zudem kommt in diesen Fällen oftmals die Beanspruchung von Beratungshilfe in Betracht. Wird Beratungshilfe gewährt, übernimmt die Justizkasse die Kosten unserer Arbeit und vom Abgemahnten ist lediglich ein Eigenanteil von 14,99 EUR zu leisten.

 

Soforthilfe bei Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen des Films „Joker“

✓ Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie unseren Service der garantiert kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden Ihre Fragen individuell beantworten und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls. danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie uns beauftragen wollen.

 

✓ Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Wir beraten und vertreten seit 2007 Mandanten, die wegen der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material abgemahnt worden sind. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungswerte im Umgang mit den abmahnenden Kanzleien. Wir kämpfen an Ihrer Seite. Wir haben nicht nur ihre rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen Interessen stets im Blick. Unser Ziel: Sie zahlen weniger oder nichts.

 

✓ Vertretung zu fairen Pauschalpreisen

Bereits im kostenfreien Erstgesprächs informieren wir Sie transparent über die hier anfallenden Kosten. Bei Verbraucher-Massenabmahnungen vertreten wir zu fairen Pauschalpreisen. Sofern Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen keinen Rechtsanwalt leisten können, unterstützen wir Sie gerne auch bei einem Beratungshilfeantrag. Sofern die Voraussetzungen der Beratungshilfe vorliegen, übernimmt die Justizkasse die Kosten des Rechtsanwaltes mit Ausnahme einer Eigenbeteiligung in Höhe von 14,99 EUR inkl. Mehrwertsteuer. Auch hierauf können Sie uns gerne ansprechen.

 

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
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