GNU- und CC-Lizenzen ermöglichen kostenfreie Fotonutzung
Die Betreiberin einer Website erhielt eine Abmahnung aufgrund einer unberechtigten Fotonutzung. Die Abmahnung war verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassenserklärung sowie der Zahlung von Schadensersatz. Die Betreiberin hatte auf ihrer Internetseite Fotografien veröffentlicht ohne den Urheber in einer Bildunterschrift zu benennen. Diese Fotos stammten von Wikimedia, eine Sammlung von Fotos, Videos und anderen Medien der Online-Enzyklopädie Wikipedia. Der Urheber der streitgegenständlichen Fotografien hatte seine Fotos über Wikimedia im Rahmen einer GNU-Lizenz sowie unter einer Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Sowohl die GNU-Lizenzen, als auch die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenz) ermöglichen es, kostenfrei und rechtlich abgesichert Fotos verwenden zu können. Die Fotografen können im Gegenzug zur kostenfreien Nutzung, verschiedene Bedingungen bezüglich der Verwendung stellen, so etwa die Benennung des Urhebers im Untertitel. Somit dürfen diese Fotos zwar dem Grunde nach kostenfrei verwendet werden, aber nur soweit der Fotograf benannt und die verwendete Lizenz als Bild-Credit angegeben werden. Dies hatte die Webseiten-Betreiberin vorliegend aber nicht getan, weshalb der Fotograf sie bezüglich einer Zahlung von Schadensersatz in Anspruch nahm.