Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer?
Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen haben, bewahren Sie zunächst Ruhe. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. In der Regel lässt sich der Schaden begrenzen, wenn nicht sogar ganz vermeiden.
Muss ich die Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer unterschreiben?
Das kommt drauf an: Wenn der Vorwurf zutreffend ist, Sie also tatsächlich eine oder mehrere Folgen der TV Serie Flash heruntergeladen haben, ist es ratsam, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, denn in diesem Fall bestehen die Unterlassungsansprüche.
Sofern Sie dagegen nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, also die TV-Serie Flash oder Folgen hiervon nicht heruntergeladen haben, ist die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht geschuldet. Die Störerhaftung bei Filesharing ist in Deutschland abgeschafft. Allerdings heißt das noch nicht, dass Sie aus dem Schneider sind. In der Praxis werden die Fälle oftmals mit der sekundären Darlegungslast entschieden. Die sekundäre Darlegungslast bezeichnet die Verpflichtung des Abgemahnten, bei der Aufklärung der Frage, wer als Täter in Betracht kommt, mitzuhelfen. Wie weitreichend diese Mitwirkungspflicht ist, ist umstritten und bereits Gegenstand einer Vielzahl von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Filesharing gewesen. Diese Einzelfallentscheidungen des BGH werden von den Amts- und Landgerichten sehr unterschiedlich ausgelegt. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu sekundären Darlegungslast und zum Filesharing.
Muss ich die in der Abmahnung geforderten Beträge bezahlen?
In der Regel gelingt selbst dann, wenn Sie selbst den TV Folge Flash heruntergeladen haben, die in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer genannten Beträge erheblich zu reduzieren. Wir kennen die Kanzlei Waldorf Frommer und wissen wo wir den Hebel ansetzen müssen.
Wenn sie dagegen nicht verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung sind und die Chancen gut stehen, dass Sie Ihrer Mitwirkungsverpflichtung im Rahmen der sekundären Darlegungslast nachkommen können, raten wir in der Regel nicht zur Zahlung der Beträge. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an. Gerne können Sie uns zum weiteren Vorgehen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung ansprechen.