Das Sperren des Internetanschlusses nach einer dreimaligen Urheberrechtsverletzung über eine Tauschbörse, so wie es z. B. in Frankreich geplant, wird in Deutschland wohl nicht durchzusetzen sein.
Bleibt also alles beim Alten und damit bei unverändert beim Massenabmahngeschäft? Nicht wenn es nach Frau Leutheusser-Schnarrenberger geht. Sie sieht Bedarf an einem anderen Sanktionsmittel als Abmahnungen, da diese „häufig als ungerecht empfunden" würden und es "schwarze Schafe im Abmahngeschäft" gebe.
Frau Leutheusser-Schnarrenbergers möchte daher die Internetprovider verpflichten, alle Nutzer zu warnen, die eine Urheberrechtsverletzung begehen. Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Dateien über eine Tauschbörse hochladen und anderen Internetnutzern zum Download anbieten würden dann einen Hinweis ihres Providers auf dem Bildschirm eingeblendet bekommen, mit dem sie auf die Urheberrechtsverletzung hingewiesen werden. Werden auch danach noch Urheberrechtsverletzungen begangen, drohen Abmahnung wie bisher.
Ob sich diese Idee jedoch durchsetzen wird, erscheint zweifelhaft, da die Provider damit in der Pflicht stünden die Kommunikationsinhalte ihrer Kunden zu überwachen. Gerade hier sieht aber auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger Schwierigkeiten, da es auch nach ihrer Auffassung eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens nicht geben kann
Es steht daher zu vermuten, dass es beim alten Modell und damit beim Massenabmahngeschäft bleibt. Hie wären dann aber klarere Regelungen für die jetzt schon bestehende Gebührendeckelung bei einer erstmaligen Abmahnung dieser Art wünschenswert.
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