Pixel Law mahnt im Namen des Fotografen Grzegorz Grygo Lichtbildwerke von der Stockarchiv-Plattform pixelio.de ab

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Fotograf Grzegorz Grygo lässt abmahnen

Die Berliner Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag des Berliner Fotografen Grzegorz Grygo wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die der Stockarchiv-Plattform pixelio.de entnommen wurden. Es drohen Schadensersatzansprüche in Höhe von mehreren hundert Euro.

Abmahnung von Pixel Law im Auftrag von Grzegorz Grygo

In den aktuell versendeten Abmahnungen von Pixel Law wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe die in dem Schreiben näher bezeichnete Fotografie auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die den Grzegorz Grygo zustehenden Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt. Zudem sei sie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Pixel Law wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, das abgemahnte Lichtbildwerk im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

 

Wer ist Pixel Law Rechtsanwälte aus Berlin?

Pixel Law Rechtsanwälte ist eine Kanzlei aus Berlin, die eine aktive Rolle bei der Abmahnung von unberechtigter Fotonutzung einnimmt. So lassen sich neben Bildrechte-Agenturen auch einzelne Bildrechteinhaber wie der Fotograf Grzegorz Grygo von Pixel Law vertreten.

In der Regel liegt der Sachverhalt so, dass Abmahnungen wegen der Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken, die der Stockarchiv-Plattform pixelio.de entnommen wurden versendet werden. Dabei wird dem Abgemahnten vorgeworfen, die Fotografie des Grzegorz Grygo auf seiner Internetseite verwendet zu haben. Dadurch seien Nutzungsrechte verletzt worden, die lediglich dem Berliner Fotografen Grygo zustehen. Obendrein sei die Fotografie ohne Urheberrechtsnachweis verwendet worden.

Unterlassungsanspruch und Zahlungsansprüche

Der Abmahnung von Pixel Law ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückgesendet werden soll. Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll für den Rechteinhaber Grzegorz Grygo sichergestellt werden, dass dieser in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen zu befürchten brauch.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch der Ersatz von Anwaltskosten sowie die Zahlung von fiktiven Lizenzgebühren geltend gemacht. Bei nicht namentlicher Nennung des Urhebers Grzegorz Grygo werden die geforderten Lizenzgebühren sogar gedoppelt.

Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird mit 546,50 EUR beziffert. Den Schadensersatzanspruch berechnen die Anwälte von pixel.Law nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlung).

Unterlassungserklärung von Pixel Law unterschreiben?

Passen Sie auf! Vorformulierte Unterlassungserklärungen sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Führen Sie sich vor Augen, dass es sich hierbei um einen (Unterlassungs-)-Vertrag auf Lebenszeit handelt, der für Sie ausschließlich Belastungen mit sich bringt. Daher ist stets ratsam einen erfahrenen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, ob die Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist.

Achtung vor überhöhten Schadensersatzansprüchen

Es kann vorkommen, dass Schadensersatzansprüche aus Abmahnungen schlichtweg zu hoch angesetzt werden. Dies konnten wir oftmals auch in den uns vorliegenden Abmahnungen von Pixel Law beobachten. In diesen Schreiben waren die Schadenersatzansprüche viel zu hoch angesetzt.  Der Rechteinhaber Grzegorz Grygo lässt bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs in der Regel auf die sogenannte Lizenzanalogie zurückgreifen.  Der fiktive Lizenzanspruch besteht dann in der Zahlung einer nachträglichen Vergütung (fiktive Lizenzgebühr) in der Höhe, die auch hätte gezahlt werden müssen, wenn der Verletzer die Einwilligung zur Veröffentlichung ordnungsgemäß vorher eingeholt hätte.

Höhe der fiktiven Lizenzgebühr und die MFM-Honorarempfehlung

Zunächst sind für die Berechnung einer Lizenzgebühr, sofern vorhanden, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen. Je nach Fall kann auch die Vertragspraxis des Rechteinhabers als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Falls keine Vertragspraxis festzustellen ist, wird in der Praxis oft zur Ermittlung einer branchenüblichen Vergütung die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) herangezogen.

In den von Pixel Law an unsere Mandanten verschickten Abmahnungen wird die Honorarempfehlung (MFM-Empfehlung) zur Berechnung der Schadensersatzansprüche genutzt. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob dieses Tarifwerk überhaupt als Anwendungsbeispiel für die Lizenzanalogie taugt. Das OLG Hamburg (Urt. v. 2.9.2009 – Az. 5 U 8/08) jedenfalls hat bereits grundsätzliche Bedenken zur Anwendbarkeit der MFM-Tabelle geäußert. Das OLG Hamburg findet problematisch, dass die MFM Honorartabelle ausschließlich auf Meinungsumfragen von professionellen Marktteilnehmern basiert und meint insofern, dass sie zu Gunsten der Fotografen zu einseitig ausfalle. Daher führe die pauschale Anwendung der MFM-Tarife oftmals zu unangemessen hohen Zahlungsansprüchen des abmahnenden Rechteinhabers.

Gebührendeckelungsvorschrift bei Anwaltskosten

Bei den Aufwendungsersatzkosten (also Anwaltskosten) greift, soweit dessen Voraussetzungen – keine gewerbliche Nutzung und/oder kein wiederholter Zugang einer Abmahnung – vorliegen die am 09.10.2013 neu in Kraft getretene Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG. Daher Kann Pixel Law für den Unterlassungsanspruch keinen höheren Gegenstandswert als 1.000,00 EUR ansetzen.

 

UPDATE zur Berechnung der Schadensersatzansprüche:

In zwei von uns erstrittenen Entscheidungen hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der abmahnende Rechteinhaber bei der Bemessung der Schadensersatzansprüche die MFM-Tabelle nur dann anwenden darf, wenn er entsprechende Lizenzierungspraxis nachweisen kann. Dazu wird verlangt, dass durch Rechnungen belegt werden kann, dass in der Vergangenheit tatsächlich entsprechende Beträge für die Nutzung der Fotografie erzielt wurden. Wir wissen aus der Praxis, dass dies so gut wie nie gelingt.

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Haben Sie eine Abmahnung von Pixel Law erhalten?

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