Abmahnwelle bei Parfüm-Proben: Louis Vuitton zieht gegen Händler vor

Nach aktuellen Berichten lässt Louis Vuitton Abmahnungen an Verkäufer von Parfüm-Abfüllungen und sogenannten Duftzwillingen versenden. Betroffen sind Angebote, bei denen markenrechtlich geschützte Bezeichnungen oder Logos genutzt wurden. Auch die Präsentation als „Duft ähnlich dem Original“ kann als unzulässige Verwendung der Marke gewertet werden. Besonders Online-Marktplätze wie eBay geraten damit ins Visier.

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Markenrechtliche Grundlage der Vorwürfe

Rechtsgrundlage der Abmahnungen ist das deutsche Markenrecht. Nach § 14 MarkenG dürfen geschützte Marken nur mit Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden. Auch wenn ein Originalprodukt bereits verkauft wurde, gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz nicht, sobald eine Ware umgefüllt, verändert oder neu etikettiert wurde.

In den Schreiben werden regelmäßig Unterlassungsansprüche, Auskunftsverlangen und Schadensersatzforderungen erhoben. Hinzu kommen Anwaltskosten, deren Höhe sich nach dem festgesetzten Streitwert richtet.

Vorsicht bei Duftzwillingen und Nachfüllungen

Der Verkauf von Duftzwillingen oder Parfüm-Nachfüllungen ist nicht grundsätzlich verboten, kann aber markenrechtlich riskant sein. Bereits die Erwähnung einer bekannten Marke im Angebotstitel oder in der Produktbeschreibung kann ausreichen, um eine Markenverletzung anzunehmen.

Auch neutrale Beschreibungen wie „Duft ähnlich wie…“ oder „inspiriert von…“ bieten keine vollständige Sicherheit. Die Abgrenzung zwischen zulässigem Hinweis und Markenverstoß ist in der Praxis eng.

 

 

 

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Was betroffene Verkäufer beachten sollten

Händler, die ein solches Abmahnschreiben erhalten, sollten keine Erklärungen ohne rechtliche Prüfung abgeben. Eine voreilige Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung kann langfristige Verpflichtungen auslösen. Empfehlenswert ist eine zeitnahe rechtliche Einschätzung, um Kosten und Folgeschäden zu vermeiden.

Konsequenzen für den Online-Handel

Die aktuellen Abmahnungen zeigen, dass Luxusmarken ihre Rechte zunehmend auch auf Online-Plattformen durchsetzen. Verkäufer von Parfüm-Abfüllungen sollten prüfen, ob ihre Produkte rechtlich unbedenklich angeboten werden können. Plattformbetreiber wie eBay geraten dabei ebenfalls stärker in den Fokus, da sie solche Angebote löschen oder sperren müssen, sobald eine Markenrechtsverletzung erkennbar ist.

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

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