Die Pauschalvergütung für Up- und Downloads in Tauschbörsen erfordere zwar Änderungen des nationalen und europäischen Rechts. Mit einer solchen Änderung werde allerdings nicht gegen die Grundrechte der Urheber verstoßen, so der EMR-Direktor Alexander Roßnagel. Vielmehr sorge eine solche Flatrate dafür, dass die Urheber "einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten". Dies sei aber "die logische Konsequenz der technologischen Revolution, die durch das Internet erfolgt ist".
Kritik an diesem Vorschlag kam von Seiten der Rechteinhaber und Verwertungsindustrie. Dies sei eine "Enteignung" des Urheberrechts. Hiergegen führt das Gutachten jedoch an, dass Grundrecht auf Eigentum keine absolute Bestandsgarantie darstelle. Erweise sich ein Geschäftsmodell wie das der Musikindustrie als veraltet, wäre es unzulässig, ein solches Geschäftsmodell, wie derzeit zu beobachten, durch massive gesetzgeberische Intervention zu stützen.