Kanzlei MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag für Japado Ltd. wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße

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Die Kanzlei MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet aktuell im Auftrag der Japado Ltd. Abmahnungen wegen angeblich begangener Wettbewerbsverstöße, die hauptsächlich auf der Plattform e-Bay stattfinden.

Auch in der uns vorliegenden Abmahnung vertritt die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss die rechtlichen Interessen der Japado Ltd. aus Düsseldorf. Die Japado Ltd. vertreibt nach eigenen Angaben Schuhe auf der Verkaufsplattform e-Bay. In ihrer Abmahnung wirft die Rechtsanwaltskanzlei MEDIUS GmbH, unterzeichnet von Geschäftsführer und Rechtsanwalt Christian Behn, den Onlinehändlern vor, irreführende Angaben zu machen und zudem eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Unterlassungserklärung und Geltendmachung von Zahlungsansprüchen

Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaupt geschuldet ist. Grundsätzlich stellt sich bei diesen Abmahnungen nämlich bereits die Frage, ob die Abmahnung überhaupt wirksam ausgesprochen und berechtigt ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt.

Wie ist vorzugehen bei der Abmahnung von Japado Ltd.?

Auf keinen Fall sollte die von der Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese nach unserer Auffassung zu einseitig zu Gunsten des Abmahners gefasst ist. Allenfalls sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung (ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung, ohne dass hiermit ein Schuldeingeständnis verbunden ist und ohne Unterwerfung unter irgendwelche Zahlungsforderungen) innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden. Wir raten daher in jedem Fall zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.

 

Zahlen?

Neben der Unterlassungserklärung werden von der Kanzlei MEDIUS im Auftrag der Japado Ltd. Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 EUR in Höhe von 865,00 EUR geltend gemacht. Diese halten wir für völlig übersetzt. In einem anderen von uns vertretenen Fall wurde der Streitwert nach dem mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet neu eingeführten § 51 Abs. 3 Satz 2 GKG drastisch gemindert.

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten?

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.