Fake-Abmahnungen: Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schröder und Günther mbH sowie Rechtsanwaltsgesellschaft Schwarz und Winkel mbH mahnen ab

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Seit letztem Samstag (08.09.2018) berichten uns verschiedene Mandanten davon, dass sie E-Mails von der Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schröder und Günther mbH oder der Rechtsanwaltsgesellschaft Schwarz und Winkel mbH erhalten haben.

Sofern Sie auch zu den Betroffenen zählen: öffnen Sie keinesfalls die mitgeschickten Dateien und zahlen Sie auch unter keinen Umständen die geforderten Beträge!

 

Abmahnungen par excellence: zeigen wie es gerade nicht geht

Betrachtet man die angeblichen Abmahnungen, die letzten Samstag reihenweise die E-Mail-Postfächer überschwemmt haben, wird auf den ersten Blick klar, wieso es sich nicht um eine echte Abmahnung handeln kann. Nachfolgende Punkte entlarven diesen Betrugsversuch:

  • Abmahnungen werden selten nur per E-Mail geschickt. Der Abmahnende kann in diesem Fall nie sicher sein, ob die Abmahnung tatsächlich den Abgemahnten erreicht hat. In dem vorliegenden Fall blieb die Abmahnung per E-Mail allerdings die einzige Alternative. Die Absender verfügen lediglich über den Namen und E-Mailadresse des Empfängers.
  • Es wird der gleiche Film von beiden „Kanzleien“ abgemahnt. Die Rede ist hierbei von „Amandas Secrets Blue-ray Disc“. Egal von wem Sie die Abmahnung erhalten haben, die Chance ist groß, dass es sich um genau diesen handelt.
  • Der angeblich erwirkte Beschluss existiert nicht. Es wird im Schreiben von einem Beschluss gesprochen, der nachweisen soll, dass über die IP Adresse der Betroffenen ein Film heruntergeladen wurde. Das ebenfalls angegebene Aktenzeichen des Beschlusses (eine Aneinanderreihung von Zahlen) wird so jedoch von keinem Gericht verwendet. Gerichtliche Aktenzeichen weisen immer zunächst die zuständige Kammer aus, nennen anschließend das Registerzeichen, eine fortlaufende Nummer sowie dasjenige Jahr in dem das Verfahren rechtshängig wurde. (Bsp.: 7 O 254/16).
  • Die Pauschale für Post- und Telekommunikation beträgt höchstens 20,00 EUR. In den E-Mails wird von Pauschalen zwischen 32,00 EUR und 38,00 EUR gesprochen, die der Abgemahnte zu erstatten hat. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass nicht mehr als 20,00 EUR gefordert werden dürfen.
  • Die abmahnenden Kanzleien existieren nicht. Es lassen sich keine Hinweise darauf finden, dass die angeblichen Kanzleien bestehen bzw. die dahinterstehenden Anwälte tatsächlich als solche praktizieren.

 

Für Betroffene gilt in jedem Fall:

Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten haben, öffnen Sie unter keinen Umständen den mitgeschickten Anhang und löschen das Schreiben bestenfalls unverzüglich.

Sofern auch Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden – wir verteidigen seit 15 Jahren Mandanten gegen Abmahnungen. Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungswerten. Wir vertreten bundesweit.

Gratischeck: so einfach geht’s:
  • Schicken Sie uns die Abmahnung unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Erstberatung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.