Baumgarten Brandt klagt im Namen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung des Filmwerks „Babysitter Wanted“

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Wir sind mit der Rechtsverteidigung einer Klage der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Berlin, vertreten von der Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin, beauftragt worden. In der Klage wird unserer Mandantschaft eine angebliche Verbreitung des Filmwerks "Babysitter Wanted" durch sogenannte Internettauschbörsen vorgeworfen.

Mit der Klage werden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche in Höhe von insgesamt 951,80 EUR geltend gemacht. Die Klage wurde vor dem Amtsgericht Potsdam erhoben. Dieses hat den Beklagten aufgefordert, binnen zwei Wochen nach Zustellung anzuzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Für diesen Fall soll binnen zwei weiteren Wochen auf die Klage inhaltlich erwidert werden.

Fehlerhafte Datenermittlungen

Zur Überwachung von urheberrechtlich geschützten Werken in Tauschnetzwerken wurde die IT-Dienstleisterin Guardaley Ltd. von der KSM GmbH beauftragt zur Registrierung angeblich urheberrechtswidriger Veröffentlichungen und Verbreiterungen. Dabei setzte die Guardaley Ltd. eine eigens von dem Unternehmen entwickelte Software namens Observer ein, welche angeblich alle drei Monate von dem Dipl.-Ing. Matthias Gärtner, dem Sachverständigenbüro für Computerwesen und Prof. Dr. Pausch & Partner begutachtet werde.

Nicht genannt wird jedoch, dass es bei der Nutzung dieser Software jedenfalls in den Versionen von 2009 und 2010 zu Fehlern bei der Datenerfassung kam. Die Fehleranfälligkeit der Software Observer wurde auch in der Öffentlichkeit diskutiert nachdem das Konkurrenzunternehmen Ipoque GmbH darauf hingewiesen hatte. Eine gerichtliche Bestätigung zur mangelnden Tauglichkeit der genannten Software erging mit der Entscheidung des LG Köln (Az. 224 O 394/11). Das Gericht führt darin aus, die angebotenen Beweise für die fehlerfreie Funktion der Software seien ungenügend, denn es sei gerichtsbekannt, dass die Zuverlässigkeit der Software zweifelhaft sei, weil kein taugliches Sachverständigengutachten über die Softwareversion aus 2009 vorhanden sei und es damit nachträglich kein Sachverständiger mehr überprüfen könne. Bestätigt wurde diese Entscheidung durch das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 20.01.2012 (Az. 6 W 242/11).

Denn der als sachverständige Zeuge benannte Dipl. Ing Mathias Gärtner überprüfte die Software erst nach diversen Updates im Jahr 2012, sodass dieser kein Beweis für die Zuverlässigkeit der Software vorangegangener und insbesondere der fehleranfälligen Version erbringen könne.

Zudem sei die angebotene Vernehmung des Geschäftsführers der Guardaley Herrn Perino nicht geeignet, die Zuverlässigkeit der Ermittlung der Rechtsverletzungen durch die Software Observer festzustellen, so das OLG Köln. Denn die Zuverlässigkeit lasse sich nicht auf der Grundlage der Wahrnehmungen des Zeugen beurteilen. Vielmehr sei hierfür eine Untersuchung der Software durch einen unabhängigen Sachverständigen erforderlich.

Zweifel bestehen ebenso an der Sachkunde des Herrn Clement Charles Vogler, sodass die Tauglichkeit des in der Klageschrift angebotenen Gutachtens insgesamt in Frage gestellt werden kann.

Nach Ansicht der Kollegin Stefanie Hagendorff überschreite ein derartiger Zeugenbeweisantritt die Grenzen des taktischen Weglassens von Problemen in einer Klageschrift, wenn trotz der Kenntnis über die oben genannten Mängel die Zuverlässigkeit der Software behauptet werde und stelle mithin sogar ein Täuschungsversuch gegenüber dem Gericht dar.

Was ist zu tun?

Wenn Sie von einem ähnlichen Fall betroffen sind: Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.

Fristen beachten

Insbesondere die Frist zur Abgabe der Verteidigungsabsichtsanzeige muss beachtet werden. Diese ist nicht verlängerbar – es handelt sich um eine sogenannte Notfrist. Wird diese versäumt, erlässt das Gericht Versäumnisurteil. Weitere Informationen zu dem Verfahrensgang erhalten Sie hier.

Sofern auch Sie mit einem gerichtlichen Verfahren wegen Forderungen aus einer Abmahnung wegen Filesharings konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden. Wir vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland in Filesharing Klagen. Wir vertreten bundesweit. Sprechen oder schreiben Sie uns an.

Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind und ebenfalls eine Klage der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH vertreten durch die Kanzlei Baumgraten Brandt erhalten haben, rufen Sie uns gerne unter unserer Hotline an – wir Sie beraten gerne.

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