Abmahnung Deutscher Konsumentenbund - unzulässige Produktkennzeichnung

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Der Deutsche Konsumentenbund mahnt vermehrt Unternehmer ab, weil sie mit unzulässigen Produktangaben werben. Konkret geht es um die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben, die gegen die sogenannte Health-Claims-Verordnung verstoßen. Die Verordnung soll den Gesundheitsschutz der Verbraucher gewährleisten, indem sie festlegt, an welche Vorgaben sich Unternehmer beim Bewerben von Lebensmitteln halten müssen.  

Getränke im Kühlregal
Foto: Africa Studio/AdobeStock

Deutscher Konsumentenbund mahnt Verstöße gegen EU-Verordnung ab

Der Deutsche Konsumentenbund versendet in jüngster Zeit vermehrt Abmahnungen an Unternehmer, weil sie mit vermeintlich unzulässigen Angaben auf ihren Produkten werben. In den uns bekannten Fällen beanstandete der Deutschen Konsumentenbund die Angabe "entzündungshemmend" in Bezug auf Tee sowie "bekömmlich" in Bezug auf Bier. Diese Angaben seien gesundheitsbezogen. Daher stelle deren werbende Verwendung bei Lebensmitteln einen Verstoß gegen die europäische Health-Claims-Verordnung dar, so der Deutsche Konsumentenbund in seinen Abmahnungen.

 

Was gilt laut der Health-Claims-Verordnung?

Die Verordnung regelt, mit welchen Angaben Lebensmittel beworben werden dürfen. Dadurch soll die Gesundheit der Verbraucher geschützt werden. Grundsätzlich verbietet die Health-Claims-Verordnung die Verwendung von Produktbezeichnungen, die irreführend sind oder deren gesundheitsfördernde Wirkung nicht belegt ist. Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent gelten besonders strenge Maßstäbe. Diese Getränke dürfen laut der Verordnung überhaupt nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Wird also wie in dem uns bekannten Fall ein Bier als "bekömmlich" beworben, stellt dies einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung dar. Auch der Fall, in dem Werbung für "entzündungshemmenden" Tee gemacht wurde, war problematisch. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die verschiedene Tee-Sorten tatsächlich diesen gesundheitlichen Effekt erzielen. Aus diesem Grund verstieß auch diese Produktkennzeichnung gegen die Verordnung und war damit unzulässig.

 

Was wird mit der Abmahnung des Deutschen Konsumentenbundes gefordert?

Mit der Abmahnung fordert der Deutsche Konsumentenbund die Unternehmer auf, die Verwendung der beanstandeten Gesundheitsangaben zu unterlassen. In der Regel ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Deutsche Konsumentenbund droht mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren, für den Fall, dass die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben wird. Daneben werden die Kosten für den Arbeitsaufwand, die dem Konsumentenbund entstanden sind, in Rechnung gestellt.

 

Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung des Deutschen Konsumentenbundes wehren?

Wir raten Ihnen davon ab, ohne vorherige anwaltliche Rücksprache eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Rechtsfolgen einer unterschriebenen Unterlassungserklärung sind gravierend. Sie stehen mit der Unterlassungserklärung nicht nur dafür ein, den Verstoß vollständig zu beseitigen, sondern auch dafür, dass Sie die Angabe nie wieder verwenden werden. Sollte es dann doch zu einer Wiederholung kommen, sind Sie verpflichtet, eine sehr hohe Vertragsstrafe zu zahlen.

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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