Wie hole ich die informierte, aktive Einwilligung richtig ein?
Cookie-Consent-Banner
Ein Consent-Banner ist in der Regel ein eigenes HTML-Element, das eine Übersicht aller erhobenen Cookies gibt und dem Nutzer ermöglicht, sich ausschließlich für explizite Cookies zu entscheiden und somit eine aktive Einwilligung im Sinne von Art. 4 Nr. 11 DSGVO zu geben. Es erscheint beim ersten Besuch der Webseite und blockiert sofort alle weiteren Anwendungen so lange, bis der Nutzer aktiv ausgewählt hat, welche Cookies er zulassen möchte.
Das Consent-Banner ermöglicht ein aktives Eintragen (Opt-In). Erst nachdem der Nutzer selbst zugestimmt hat, dürfen nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Sie sollten Ihr Consent-Banner so gestalten, dass der Nutzer direkt auf der Seite auswählen kann, welche Daten bei seinem Besuch verarbeitet werden dürfen. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Nutzer selbstbestimmt eine unmissverständliche Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilen kann.
Die Auswahl kann über das Setzen eines Häkchens, die Bedienung eines Schiebereglers oder durch eine Vielzahl von anderen Varianten erfolgen. Erst wenn der Nutzer sein Einverständnis bestätigt, wird der Consent-Banner geschlossen und die Seite kann ganz normal genutzt werden. Seit dem BGH-Urteil ist klar, dass die Anforderungen an eine Einwilligung für die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers nicht erfüllt sind, wenn schon vorangekreuzte Kästchen verwendet werden.
Wichtig bei einem Cookie-Banner ist, dass der Nutzer umfassende Informationen erhält, damit er die Einwilligung wirksam erteilen kann. Hierzu gehören auch die Angaben zur Funktionsdauer der Cookies oder der Hinweis darauf, dass Dritte Zugriff auf die Cookies erhalten können.
Weiterhin sollte der Zweck und die Einsatzweise der Cookies angezeigt werden. Alle Cookies und die jeweiligen Auswahlmöglichkeiten sollten aufgelistet werden. Ein Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit nach Art. 7 DSGVO, sowie ein Hinweis auf weitere Informationsmöglichkeiten mit dem Link auf die Datenschutzerklärung. Auf jeden gesetzten Cookie muss in der Datenschutzerklärung hingewiesen werden. Wir verweisen dazu auf unseren Datenschutz-Generator.
Da in der Rechtsprechung immer noch umstritten ist welche Cookies im Einzelnen als technisch notwendig eingestuft werden, raten wir zu einer eher konservativen Einordnung. Nehmen Sie Cookies, bei denen Sie sich unsicher sind, ob diese technisch notwendig sind, lieber in Ihr Consent-Banner auf, um keine Abmahnung zu riskieren.
Gestaltung
Sie müssen den Content solange unzugänglich machen bis die Einwilligung erteilt wurde. Wie genau Sie das angehen, bleibt aber Ihnen überlassen. Beliebt sind das Ausgrauen der angezeigten Fläche bis zur Einwilligung oder Sie legen das Banner direkt über den gesamten Bildschirm und Platzieren den "Akzeptieren" Button auffällig. Stellen Sie jedoch sicher, dass auch die Ablehn- Funktion und die anderen Einstellungen leicht erreichbar sind. Es gibt diverse Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen zu beachten ist, dass der User nicht dahingehend manipuliert werden darf auf "Ja" zu klicken.
Die oben genannten Pflichtangaben müssen immer enthalten sein, aber Größe, Farbe und Platzierung der Buttons und Links dürfen variiert werden.