1. Was ist eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur?
Wenn die Arbeitsagentur eine Sperrzeit gegen Sie verhängt, ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für die Dauer der Sperrzeit erhalten Sie also kein Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur verhängt eine Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer selbst ohne wichtigen und nachweisbaren Grund sein Beschäftigungsverhältnis beendet oder die Arbeitslosigkeit durch sein Verhalten vorsätzlich herbeiführt.
Als versicherungswidrig werden grundsätzlich solche Umstände angesehen, bei denen ein Arbeitnehmer selbst an seinem Jobverlust mitwirkt. Die beiden wichtigsten Fallgruppen der Sperrzeit für Arbeitnehmer sind:
Darüber hinaus kann die Arbeitsagentur Sperrzeiten verhängen, wenn beispielsweise gegen das Gebot der Mitarbeit bei der Arbeitssuche verstoßen wird. Im Regelfall besteht die Sperrzeit hier für 12 Wochen.
Eine Sperrfrist ist übrigens nicht mit einer Sanktion zu verwechseln. Die Sperrfrist bezieht sich auf den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I). Dem Bezug von ALG I geht immer eine versicherungspflichtige Tätigkeit voraus. Die sogenannte Anwartschaftszeit muss erfüllt sein, also in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung, mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.