Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Arbeitsvertrag rechtssicher kündigen

Hier gibt es alle Tipps und ein kostenloses Musterschreiben für Ihre Kündigung.

Gründe für eine Kündigung gibt es viele. Egal ob Sie sich räumlich verändern wollen oder ein anderer Arbeitsplatz einfach besser bezahlt ist, in jedem Fall müssen Sie gewisse Regeln einhalten, damit Ihre Kündigung überhaupt wirksam ist.

Ihr Ansprechpartner in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten!

Carl Christian Müller, LL.M
Rechtsanwalt

Ihren Arbeitsvertrag kündigen? So geht's:

  • Form: Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen, das heißt auf einem Blatt Papier mit Ihrer Unterschrift.
  • Frist: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen.
  • Sie brauchen keinen Kündigungsgrund und müssen auch keinen gegenüber Ihrem Arbeitgeber angeben.
  • SOS Kündigung-Profi-Tipp: Laden Sie sich unser Musterschreiben zur Kündigung runter, um sicherzugehen, dass Sie alle Regeln einhalten.

Sie wollen Ihr Arbeitsverhältnis beenden? So kündigen Sie richtig:

Tief durchatmen und Ruhe bewahren

Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Wir beantworten Ihre Fragen in einem garantiert kostenfreien Erstgespräch.

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche Prüfung.

Fristen beachten

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Sie ist geeignetes Druckmittel bei der Verhandlung über eine Abfindung.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Sie sprechen bei uns immer mit einem Rechtsanwalt, der Ihre Fragen individuell beantwortet und Ihnen eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls gibt.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

  • 24h erreichbar
  • bundesweit
  • kostenfreie Einschätzung

1. Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Form- und Frist einhalten

Nicht beachtete Formalien können zu einem echten Problem werden. Die Kündigungsfrist ergibt sich grundsätzlich aus Ihrem Vertrag. Wenn es sich dabei um eine gesetzliche Frist handelt, kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen vor dem 15. oder dem Monatsende gekündigt werden. Bitte beachten: vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Monat. Sollte im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist angegeben sein, so gilt diese. Haben Sie einen Tarifvertrag, so regelt dieser auch die Kündigungsfrist, die länger sein kann als die gesetzlich vorgeschriebene Frist von vier Wochen. Da die Fristberechnung im Einzelfall durchaus komplex sein kann, empfiehlt es sich diese durch einen Anwalt durchführen zu lassen. Nutzen Sie dazu gerne unsere kostenlose Erstberatung.

Bezüglich der Form gilt im Arbeitsrecht grundsätzlich die Schriftform. Eine Kündigung muss also per Brief erfolgen, nicht per Mail oder Fax. Bitte geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben Ihren vollen Namen und das genaue Datum zu dem Sie kündigen möchten an. Eine rechtssichere Formulierung finden Sie in unserem Musterschreiben.

Bei allen weiteren Fragen zum Thema Kündigung eines Arbeitsvertrags stehen wir Ihnen natürlich auch gerne zur Seite. Nutzen Sie einfach unsere Erstberatung.

Kündigung begründen?

Eine Begründung ist zwar nicht notwendig, in den meisten Fällen aber zu empfehlen. Erklären Sie Ihrem Arbeitgeber freundlich was Sie zu der Entscheidung bewogen hat. Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung.

Unterschreiben und Nachweis der Zustellung führen

Wenn Sie die Kündigung handschriftlich unterschrieben haben, geben Sie diese am besten persönlich in der Personalabteilung ab. Lassen Sie sich dort den Empfang bestätigen und nehmen am besten noch einen Zeugen mit. Wenn Sie dies aber nicht können oder wollen, dann senden Sie das Dokument als Einschreiben mit Rückschein, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass die Kündigung Ihrem Arbeitgeber auch zugegangen ist.

2. Welche Pflichten habe ich nach der Kündigung?

Die Kündigung wird erst nach Ablauf der Frist wirksam. Das heißt, Sie müssen bis dahin weiterhin zur Arbeit erscheinen und alle Vertragspflichten weiterhin erfüllen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Konsequenzen sich aus Ihrer Kündigung ergeben, nutzen Sie gerne unser Erstberatungsformular.

3. Kann ich nach der Kündigung für ALG I gesperrt werden?

Ja, aber nur wenn Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, Sie ohne wichtigen oder nachweisbaren Grund den Arbeitsplatz aufgegeben haben oder wenn Sie der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig mitgeteilt haben, dass Sie arbeitslos werden.

4. Kann ich eine ALG 1 Sperre verhindern?

Eine Möglichkeit die Sperre zu verhindern ist ein Aufhebungsvertrag anstelle einer Kündigung. Darauf muss sich der Arbeitgeber aber nicht einlassen. Sollte Ihr Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen und Sie kündigen trotzdem, ohne einen neuen Job in Aussicht zu haben, dann können Sie die 12-wöchige Sperre des ALG nur unter folgenden Umständen verhindern:

  • Bringen Sie ein Attest bei, das bezeugt, dass Sie Ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachkommen können
  • Weisen Sie nach, dass Sie zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt waren
  • Legen Sie dar, dass Sie umziehen, um mit Ihrem Partner wieder in einem gemeinsamen Haushalt zu leben
  • Weisen Sie nach, dass die gemeinschaftliche Erziehung Ihres Kindes einen Umzug erfordert

Wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie Ihre Gründe am besten darlegen können, dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung oder laden sich unser kostenloses Musterschreiben herunter.

Erstgespräch unverbindlich und garantiert kostenfrei.

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  • kostenfreie Einschätzung

5. Kann ich ein noch nicht angetretenes Arbeitsverhältnis kündigen?

Was passiert wenn Sie gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben und dann doch noch ein anderes, attraktiveres Arbeitsangebot kommt? Können Sie den gerade geschlossenen Vertrag wieder rückgängig machen? Leider nein! Sie müssen Ihr Arbeitsverhältnis erst einmal antreten und den Vertrag dann zu den normalen Fristen kündigen. Bei Vorliegen einer Probezeit, gibt es eine verkürzte Frist. Auch Ihr Arbeitgeber kann Sie nur innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen. Sofern gewünscht, können Sie im gegenseitigen Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag schließen, um das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden. Vor Ablauf der Kündigungsfrist haben Sie dann trotz Kündigung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt. Das gilt auch dann, wenn Sie gar nicht arbeiten, da Ihr Chef Sie freigestellt hat.

6. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

In einigen Arbeitsverträgen finden sich sogenannte nachträgliche Wettbewerbsverbote. Diese sollen dafür sorgen, dass Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum nach der Kündigung keine Konkurrenz machen dürfen. Dafür zahlt der Arbeitgeber Ihnen für die Dauer des Verbots einen Ausgleich, die sogenannte Karenzzahlung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vertrag ein Wettbewerbsverbot beinhaltet oder ob die Karenzzahlung angemessen ist, nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung.

7. Was passiert mit der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) nach einer Kündigung?

Stellen Sie nach der Kündigung unbedingt sicher, dass Sie alle Unterlagen, die zur BAV gehören, wie z.B. die Versicherungspolice und Zusagen des Arbeitgebers in Ihren Unterlagen haben. Klären Sie am besten bereits vor der Kündigung, ob Sie den Versicherungsvertrag mitnehmen dürfen, ob Sie gegebenenfalls den Vertrag stilllegen lassen können oder sich den Versicherungsbetrag auszahlen lassen sollten. Wünschen Sie die Auszahlung Ihres Versicherungsbetrages, sollten Sie dies unbedingt vor der Kündigung veranlassen. Eine Abwicklung im Zusammenhang mit oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann z.B. im Rahmen von Abfindungsvereinbarungen problematisch werden.

8. Kann mich mein Arbeitgeber von der Arbeit freistellen, nachdem ich gekündigt habe?

Ja, in vielen Fällen darf Ihr Arbeitgeber Sie unter Fortzahlung der Vergütung während des Ablaufs der Kündigungsfrist freistellen. Häufig übersehen Arbeitgeber dabei aber wichtige Ansprüche des Arbeitnehmers.

9. Kostenfreier Musterbrief zum Download

  1. Laden Sie unseren kostenlosen Musterbrief für die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages herunter.
  2. Füllen Sie das Dokument mit Ihren persönlichen Daten aus, ebenso setzen Sie den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers ein. Vergessen Sie nicht, das korrekte Datum einzutragen.
  3. Drucken Sie das Schreiben aus.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument handschriftlich.
  5. Senden Sie Ihre Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, um die Zustellung jederzeit nachweisen zu können. Falls Sie es persönlich in Ihrer Personalabteilung abgeben, lassen Sie sich den Empfang direkt bestätigen oder nehmen Sie einen Zeugen mit.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung.

Gratis Kündigungs-Check: So einfach geht’s:
  • Schicken Sie und die Kündigungsunterlagen unverbindlich zu.
  • Wir prüfen die Rechtslage und rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  • Wir geben Ihnen eine telefonische kostenfreie Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind aber auf Anfrage ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
Sie haben eine Kündigung erhalten?

Garantiert kostenfreie Erstberatung - so geht's:

1. Sie übermitteln uns die Kündigung über das Formular nebenan.

2. Einer unserer spezialisierten Rechtsanwälte schaut sich die Abmahnung an, prüft die Rechtslage und ruft Sie schnellstmöglich zurück- garantiert kostenfrei.

3. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.