Was ist zu tun?
1. Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen
Zuerst müssen Sie mit Adobe Analytics einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen. Dieser wird Ihnen von Adobe auf Anfrage zugeschickt. Er muss schriftlich abgeschlossen werden.
2. Einstellungen auf der Serverseite anpassen
Sie müssen die IP-Interesse des Nutzers Ihrer Seite vor der Datenverarbeitung anonymisieren. Wichtig ist dies vor allem für die Geolokalisierung und die Reichweitenmessung.
Dies können Sie durch folgende Schritte erreichen:
- Aktivieren Sie die Einstellung „Before Geo-Lookup; Replace visitors last IP octet with 0“ : Dadurch kürzen Sie die IP-Adresse
- Aktivieren Sie die Einstellung „Obfuscate IP-Removed“: Dadurch ersetzen Sie die IP-Adresse durch eine generische IP-Adresse
3. Laufzeit der Cookies begrenzen
Die Cookies durch Adobe Analytics können nicht zeitlos gesetzt werden. Sie dürfen nur solange laufen, wie es notwendig ist. Die absolute Obergrenze der Laufzeit soll bei 24 Monaten liegen.
4. Widerspruchsmöglichkeiten anbieten
Der Nutzer Ihrer Internetseite muss die Möglichkeit haben dem Setzen von Tracking-Cookies durch Adobe Analytics zu widersprechen. Hierzu fügen Sie in Ihre Datenschutzerklärung einen entsprechenden Link an. Durch Anklicken des Links kann der Nutzer dann Einstellungen vornehmen, die das Setzen von Tracking-Cookies verhindern.
5. Datenschutzerklärung aktualisieren
Sie müssen Ihre bisherige Datenschutzerklärung den neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Dafür müssen Sie in der Datenschutzerklärung über den Umfang, Zweck, die Rechtsgrundlage und Verhinderungsmöglichkeiten bei der Verwendung von Adobe Analytics hinweisen.
Eine entsprechende dsgvo-konforme Datenschutzerklärung finden Sie durch unseren Datenschutzgenerator.