Mieter lässt seine zwei Hunde ohne Leine auf Gemeinschaftsflächen – inklusive Spielpatz – laufen
Der Fall wurde zuerst vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg verhandelt. Ein Mieter hatte trotz mehrerer Abmahnungen seine zwei Hunde auf den Gemeinschaftsflächen des Miethauses freilaufen lassen. Zu diesen Gemeinschaftsflächen gehörte auch ein Kinderspielplatz. Daraufhin kündigte ihm der Vermieter fristlos. Das AG Charlottenburg gab dem Vermieter recht und verurteilte den Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Auch das Landgericht Berlin bestätigte das Urteil.
BGH bejaht in letzter Instanz die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung
In letzter Instanz beschäftigte sich nun der BGH mit dem Fall. Der BGH sah in dem Verhalten des Mieters eine erhebliche mietvertragliche Pflichtverletzung, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtige.