Airline bietet CO2-Kompensation durch nachhaltigen Treibstoff und Klimaschutzprojekte an
Die Beklagte bot ihren Kunden an, dass die durch den Flug verursachtenCO2-Emissionen durch den Einsatz nachhaltigen Treibstoffs für ihre Flugzeuge oder die Möglichkeit zur Investition in Klimaschutzprojekte, wie Waldschutz- und Aufforstungsprojekte, kompensiert werden sollten.
Fluggesellschaft muss über Kompensation transparent informieren
Das Landgericht Köln hat diese Werbung auf die Klage eines bundesweit tätigen Umweltschutzverbandes als irreführend untersagt. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen. Die Gestaltung der Internetseite lege das Verständnis nahe, dass der Ausgleich bereits erfolge, bevor der Flug starte, also bevor der Kunde „abhebt“. Ein relevanter Teil der Verbraucher werde erwarten, dass er etwas erwerbe, was eine sofortige Kompensation der Umweltbelastung durch den geplanten Flug auslöse. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hätte die Beklagte – und zwar im unmittelbaren Zusammenhang mit der konkreten Werbeaussage – darüber aufklären müssen, dass die Kompensation unter Umständen tatsächlich erst in der Zukunft erfolgen werde, wobei das genaue Ausmaß von einer Prognose abhängen könne.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.12.2024, 6 U 45/24
Quelle: Pressemitteilung Oberlandesgericht Köln, 16. Dezember 2024