Urheberrechtsreform - Keine Vorschau mehr auf Facebook

von Carl Christian Müller

Mit dem 07.06.2021 tritt die Urheberrechtsreform in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit zwei europäische Richtlinien um. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in diesem Rahmen auf der Durchsetzung von Urheberrechten in den neuen Medientechnologien. Facebook reagiert und schaltet die Vorschaufunktion mit Bild und Schlagzeile ab, soweit Dritte Links zu geschützten Werken posten.

Foto: REDPIXEL/AdobeFotostock

Facebook deaktiviert Vorschaufunktion für Dritte

Zweck der aktuellen Urheberrechtsreform ist es, Kunstschaffenden sowie Pressevertretern eine effektivere Kontrolle über ihre Werke, vor allem in den sozialen Medien, zu verschaffen. Der soziale Netzwerk-Riese Facebook setzt die neuen gesetzlichen Bestimmungen in der Art um, dass nunmehr, wird der Link zu einem urheberrechtlich geschützten Werk auf Facebook verbreitet, die bisher bekannte Vorschau in Form einer Schlagzeile plus Bild, nur noch dann angezeigt werden, postet der Rechteinhaber selbst einen solchen Link. Posten dagegen Dritter denselben Link wird lediglich der Hyperlink und ein Titel ausgespielt. Sind die Rechteinhaber damit nicht einverstanden, können sie dies vermeiden, indem sie mittels Online-Antrag im Vorfeld genehmigen, dass Dritte wie bislang üblich Links inklusive Vorschau auf Facebook veröffentlichen dürfen.

Grundsätzlich werden durch das neue Gesetz Anbieter von social media Plattformen dazu verpflichtet, Uploadfilter für urheberrechtlich geschützte Inhalte einzusetzen. Indem Facebook aber die Vorschaufunktion deaktiviert und ausschließlich einen Link ausspielt, ist die Einrichtung eines konkreten Uploadfilters nicht mehr erforderlich. Die gesetzlich normierte Ausnahme, dass private Personen kurze Sequenzen aus Liedern und Videos nach wie vor verbreiten dürfen, ist über Facebook damit nicht möglich.

 

Google ändert Suchergebnisanzeige nicht

Einen divergierende Zugang zur neuen Urheberrechtsreform hat offenbar Google. Der Suchmaschinenanbieter will laut Berichterstattung der IT-News-Plattform Golem.de vorerst die Suchergebnisse wie gewohnt darstellen und nicht lediglich kurze Ausschnitte, wie gesetzlich vorgesehen. Um ausführlichere Sequenzen und Vorschauen anzeigen zu dürfen, müsste Google nunmehr mit den europäischen Rechteinhabern Lizenzverträge aushandeln. Unterlässt Google dies macht der Suchmaschinengigant sich gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig. Allerdings sollen Verhandlungen solcher Lizenzverträge gemäß Google zügig aufgenommen werden.

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