Rheinschiff bei eBay ersteigert

von Carl Christian Müller

Die 8. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Düsseldorf hat am 12.042022 entschieden, dass das Fahrgastschiff "MS Stadt Düsseldorf" wirksam über die Internetplattform eBay gekauft worden ist (Az. 8 O 321/20). Die Veräußerin hat das Schiff Zug-um-Zug gegen Zahlung von 75.050 EUR an den klagenden Ersteigerer herauszugeben.

Rheinschiff fährt entlang der Düsseldorfer Skyline
Foto: Mapics/AdobeStock

Sicherheitsfunktion auf eBay

Im August 2020 hatte die Weiße Flotte GmbH das Fahrgastschiff "MS Stadt Düsseldorf", das im Binnenschiffsregister des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort eingetragen ist, bei eBay zum Kauf gegen Höchstgebot bis zum 29.08.2020 angeboten. Das Höchstgebot zum Ende der Auktion gab der Kläger mit 75.050 EUR ab. Die beklagte Weiße Flotte aus Düsseldorf verweigerte jedoch die Herausgabe des Schiffs. Sie meint, die eBay-Auktion sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Wegen einer Sicherheitsfunktion bei eBay, die bei Geboten von über 50.000 EUR zu einer Verifizierung auffordere, hätten potentielle Bieter ihre Gebote nicht abgeben können. Ebenso wie ein Grundstück, dürfe auch ein Schiff, das im Binnenschiffsregister eingetragen sei, nicht über eBay versteigert werden. Die Versteigerung sei unwirksam, weil die Schiffshypothek über 1,4 Mio EUR bei der Artikelbeschreibung nicht angegeben worden sei.

 

LG Düsseldorf: Kaufvertrag ist wirksam

Das LG Düsseldorf hält die Versteigerung bei eBay für wirksam und verurteilt die beklagte Weiße Flotte GmbH zur Herausgabe. Denn der Kaufvertrag eines eingetragenen Binnenschiffes – anders als ein Grundstückskaufvertrag – könne ohne Einhaltung von Formvorschriften geschlossen werden. Der Kaufvertrag sei mit dem Kläger als Höchstbietendem zustande gekommen. Die beklagte Weiße Flotte könne sich nicht nachträglich durch eine Anfechtung wegen Irrtums, nämlich wegen der angeblich vergessenen Angabe der Schiffshypothek, von dem Vertrag lösen. Schließlich sei auch eine Störung der Auktion nicht ersichtlich. Soweit einzelne Bieter kein Gebot über 50.000 EUR abgeben konnten, beruhe dies auf einer von eBay vorgesehenen Verifizierungsfunktion.

Quelle: Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 12. April 2022

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Carl Christian Müller, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht