Audi Q5 mit gefälschten Papieren verkauft
Ein Autohaus gab einem angeblichen Kaufinteressenten am 8.09.2020 einen Audi Q5 für eine einstündige Probefahrt. Der Interessent, der falsche Personalien angegeben hatte, kehrte nicht zurück. Stattdessen inserierte er das Fahrzeug bei Ebay und verkaufte es schließlich für 31.000 € in bar. Bei dem Verkauf übergab seine Frau dem Käufer gefälschte Fahrzeugpapiere. Der Käufer übergab das Fahrzeug zwei Wochen später der Polizei, die es dem Autohaus zurückgab. Dieses verkaufte es anschließend für 35.000 €. Der getäuschte Käufer verlangt diesen Erlös heraus.
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
Zu recht, weil er das Eigentum wirksam von dem „Betrüger“ erlangt hatte, wie der 7. Zivilsenat mit Urteil vom 12.10.2022 entschied (Az. 7 U 974/21). Zwar kann grundsätzlich nur der Eigentümer wirksam über eine Sache verfügen. Übergibt ein Nichtberechtigter die Kaufsache aber beim Verkauf an den Käufer, kann dieser auch dann Eigentümer werden, wenn die Sache tatsächlich nicht dem Verkäufer gehörte.