Netzbetreiber werfen Stromio nicht vertragsgemäßes Verhalten vor
Neben den Kündigungen von Stromio legen uns viele Stromio-Kunden auch Schreiben ihrer örtlichen Netzbetreiber vor, mit denen mitgeteilt wird, dass diese ihrerseits Stromio den Lieferantenrahmenvertrag gekündigt hätten - wegen "nicht vertragsgemäßen Verhaltens." Daher sei es Stromio mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich, Strom an deren Kunden zu liefern. Die Belieferung werde nunmehr vom örtlichen Grundversorger übernommen. Interessant ist auch hier die Kurzfristigkeit der Mitteilungen. So liegt uns beispielsweise ein Schreiben der Sachsen Netz vom 21.12.2021 vor, mit dem der Lieferstopp und die Umstellung auf den Grundversorger zum 21.12.2021 - also den selben Tag - angekündigt wird. In diesem Fall hatte der Verbraucher also gar keine Chance sich nach einem alternativen Anbieter umzuschauen.
Was ist nicht vertragsgemäßes Verhalten?
Die in diesem Fall wohl nächstliegende Erklärung dürfte darin liegen, dass Stromio seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Netzbetreibern nicht mehr nachgekommen ist. Die Netzbetreiber sind die Eigentümer und Betreiber der Netze in den jeweiligen Regionen. Ihnen gehören die Leitungen und Rohre, durch die der Strom bzw. das Erdgas fließt. Er ist übrigens auch Eigentümer der Zähler, die den Verbrauch messen. Energieversorger wie Stromio müssen an die Netzbetreiber Entgelte zahlen, wenn sie die Netze nutzen, um Verbraucher mit Strom zu beliefern. Es ist also naheliegend, dass Stromio die Nutzung der Leitungen schlicht nicht mehr bezahlen konnte und die Netzbetreiber deshalb die Verträge gekündigt haben. Stand heute haben Stromio, Gas.de oder Grünwelt aber noch keine Insolvenz angemeldet.
Unterschiedliche Behörden ermitteln gegen die Billiganbieter
Angeblich soll laut Spiegel Online die Bundesnetzagentur die Anbieter Stromio, Gas.de oder Grünwelt derzeit näher unter die Lupe nehmen. Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen sowie die Nutzungsentgelthöhe zu kontrollieren. Stromio und Co. wird vorgeworfen, lieber Geschäftskunden als Privatpersonen Energie zu liefern, um von diesen höhere Preise verlangen zu können. Laut Bundesverband der Energieabnehmer wurden nämlich die Verträge von Geschäftskunden bisher nicht gekündigt.
Außerdem berichtet Spiegel Online, dass gegen die GmbH, der Stromio & Co gehören, eine Prüfung nach § 23a Geldwäschegesetz (GwG) läuft. Das GwG soll Klarheit schaffen, wer hinter einem Unternehmen steht, um so Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpfen zu können. Jede Vereinigung muss daher Angaben zu den Eigentümerstrukturen machen, die dann im Transparenzregister veröffentlicht werden. Die Prüfung nach § 23a GwG bezieht sich auf Unstimmigkeiten, also fehlende oder fehlerhafte Eintragungen zu den Eigentümerstrukturen.
Wer steckt hinter Stromio, Gas.de und Grünwelt?
Stromio, Gas.de und Grünwelt Energie stehen alle unter der Führung des Düsseldorfers Ömer Varol. Varol ist Gesamtanteilseigner der Callax Holding GmbH, der wiederum viele andere Energieunternehmen gehören. Gegen den Geschäftsmann Varol ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Welches strafbare Verhalten Varol genau vorgeworfen wird, ist bisher nicht bekannt. Es läge aber, so die Staatsanwaltschaft, wegen der vergangenen Kündigungen eine Strafanzeige gegen Varol vor.
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