Billiganbieter kündigen Strom und Gas
Eine Vielzahl deutscher Haushalte haben seit Oktober 2021 eine Kündigung von ihrem Strom- oder Gasversorger erhalten. Stellen die Energielieferanten dann die Belieferung ein, werden die Verbraucher automatisch von dem Anbieter versorgt, der die meisten Haushalte in der Region beliefert (Grundversorgung). Während die Grundversorgung einerseits sicherstellt, dass kein deutscher Haushalt von heute auf morgen ohne Strom oder Gas da steht, werden die Betroffenen mit überhöhten Tarifen belastet.
Krischer: "Verbraucher im Regen stehen gelassen"
Auf diesen Umstand reagiert nunmehr die Bundesregierung. Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) teilte im Namen des Bundeswirtschaftsministeriums mit, es würde an einem Gesetz gearbeitet, dass Verbraucher zukünftig besser schützen soll. Es dürfe sich sich nicht wiederholen, dass Verbraucher so im Regen stehen gelassen werden, erklärte der parlamentarische Staatssekretär. Dies will Krischer unter anderem dadurch erreichen, dass ausschließlich einheitliche Tarife in der Grundversorgung gelten müssen. Aktuell zahlen Neukunden oftmals die doppelten bis dreifachen Kosten als die Bestandskunden. Darüberhinaus sollen die Anbieter von Strom und Gas dazu verpflichtet werden, mehrere Monate im Vorfeld die Vertragsbeendigung ankündigen zu müssen. Dies soll Verbrauchern ermöglichen bis zum Vertragsende einen neuen günstigen Tarif zu ermitteln.
Kündigung unzulässig: Anspruch auf Schadensersatz
Falls auch Sie von einer Kündigung ihres Strom- oder Gasanbieters betroffen sind, nehmen Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch. SOS Recht steht auf dem Standpunkt, dass diese Kündigungen unzulässig sind. Insbesondere stellen die Preiserhöhungen auf dem Energiemarkt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Es liegt im unternehmerischen Risiko von Billiganbietern, wie stromio oder gas.de, dass sich ihr Geschäftsmodell aufgrund der hohen Preise auf dem Energiemarkt nicht mehr rentiert. Dies hat in jüngster Zeit auch das Amtsgericht Bottrop bestätigt. Wir helfen Ihnen gerne weiter und erheben für Sie Widerspruch gegen die Kündigung. Wenn die Kündigung unzulässig ist, können die Betroffenen einen Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten haben, die ihnen durch die hohen Tarife in der Grundversorgung entstehen. Die Differenz zwischen altem Tarif und dem Tarif in der Grundversorgung stellen den Schaden dar.