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Carl Christian Müller

Universität hat bei störenden Telefonanrufen keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung

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Einer Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht wegen querulatorischer Telefonanrufe kein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu. Vielmehr kann sie zum Schutz der Funktion ihrer Behörde von ihrem digitalen Hausrecht Gebrauch machen und es durch Verwaltungsakt durchsetzen. Dies hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 09.07.2021 in einem Eilverfahren entschieden (Az. 7 U 14/21).

Carl Christian Müller

LAG Schleswig-Holstein verneint Diskriminierung durch Gendersternchen

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Sich auf eine Stellenanzeige bewerbende Menschen dürfen gemäß §§ 1, 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Eine solche Diskriminierung soll eigentlich sprachlich durch die Verwendung des sogenannten Gendersternchens (*) vermieden werden. In einer Entscheidung über eine Entschädigungsklage musste sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein nun damit auseinandersetzen, ob eine solche Schreibweise Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität benachteiligt. Das Landesarbeitsgericht hat dies verneint (Urteil vom 22.06.2021, Az. 3 Sa 37 öD/21).

Carl Christian Müller

Schufa darf Insolvenzdaten nicht länger verwerten als rechtlich vorgesehen

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Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG, wenn sie diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) mit Urteil vom 02.07.2021 entschieden (Az. 17 U 15/21).

Carl Christian Müller

Verdacht auf Betrugsmasche - Erlaubnis zur gewerblichen Lotto-Vermittlung entzogen

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Das Verwaltungsgericht Münster (VG) hat durch Beschluss vom 01.07.2021 den Eilantrag eines Unternehmens mit Sitz im Kreis Coesfeld abgelehnt, die sich gegen den sofortigen Widerruf der Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung gewehrt hat (Az. 9 L 433/21). Die Antragstellerin hat nach eigenen Angaben aufgrund einer ihr im Jahr 2018 erteilten Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung zurzeit mit etwa 11.000 Kunden Glücksspielverträge mit einer Laufzeit von durchschnittlich noch fünf Monaten und einem Umsatzvolumen von etwa 3,5 Millionen Euro geschlossen.

Carl Christian Müller

Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen

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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat mit Urteil vom 01.04.2021 entschieden, dass die Spracherkennung Dragon Naturally Speaking jedenfalls für behinderte Kinder ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Sicherung der Schulfähigkeit sein kann (Az. L 4 KR 187/18).

Carl Christian Müller

Airbnb muss Vermieter-Daten übermitteln

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Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Urteil vom 23.06.2021 entschieden (Az. VG 6 K 90/20).

Carl Christian Müller

Fahrradkurier kann Smartphone und Fahrrad vom Arbeitgeber verlangen

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Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat über die Klage eines Fahrradkuriers eines Lieferdienstes entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt wird. Er sei nicht verpflichtet, sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Smartphone einschließlich des erforderlichen Datenvolumens für die Internetnutzung zu verwenden, wenn er arbeite. Der Kläger hatte mit seiner Klage Erfolg, ebenso ein Kollege, der vom Lieferdienst nur verlangte, ihm für die Auslieferungen ein Smartphone zu stellen (Az. 14 Sa 306/20 und 14 Sa 1158/20).

Upload von Datei-Segmenten auf P2P-Plattformen ist Urheberrechtsverletzung

Frau mit Kopfhörern sitzt lächelnd mit Popcorn vor dem Bildschirm
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Die systematische Speicherung von IP-Adressen von Nutzern und die Übermittlung ihrer Namen und Anschriften an den Inhaber geistiger Rechte oder an einen Dritten, um die Erhebung einer Schadensersatzklage zu ermöglichen, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 17.06.2021 (Az. C-597/19). In diesem Rahmen stellte der Gerichtshof fest, dass bereits der Upload von Datei-Segmenten über Peer-To-Peer-Netze als Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke zu bewerten ist.

Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen

Illustration Mann mit Handy shoppt online
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Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) und für den Kauf paketfähiger Waren (Standardware) führt. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln mit Urteil vom 23.04.2021 entschieden (Az. 6 U 149/20).

Foto in Broschüre - Mitarbeiterin erhält Schmerzensgeld

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Wie das Arbeitsgericht Münster mit Urteil vom 25.03.2021 entschied, kann eine Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn ein Foto der entsprechenden Mitarbeiterin ohne ihre Einwilligung in einer Werbebroschüre veröffentlicht worden ist (Az. 3 Ca 391/20).