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Mann filmt mit einer Fernsehkamera
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Die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte, kurze ungerechtfertigte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst verletzt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am 01.06.2021 veröffentlichter Entscheidung insbesondere unter Berücksichtigung der Reichweite der Verbreitung des Musikvideos einerseits und der Kürze der Darstellung andererseits eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 EUR zugesprochen (Az. 13 U 318/19).

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Logo Frommer Legal
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Die Kanzlei Waldorf Frommer, die insbesondere aufgrund von Massenabmahnungen im Bereich des Fliesharings, aber auch im Bereich von Fotoabmahnungen bekannt geworden ist, hat sich nun umbenannt. Sie tritt nun unter Frommer Legal auf. Uns liegen nunmehr Abmahnungen vor, die die Kanzlei Frommer Legal wegen des vermeintlichen illegalen Downloads von Filmwerken an Verbraucher versendet. Im Aufbau unterscheiden sie sich nicht von denjenigen Abmahnungen, die vormals unter dem Namen Waldorf Frommer versendet wurden.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat am 20.05.2021 die Berufung des Fahrdienstvermittlers Uber gegen die Untersagung, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen mittels einer Applikation zu übermitteln, zurückgewiesen (Az. 6 U 18/20).

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Das Berufungsverfahren um die Zahlung von Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einem Rap-Song ist ohne Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu Ende gegangen (Az. 6 U 81/20). Nachdem das Musiklabel 100 000 EUR an die Klägerinnen zahlte, wurde das Berufungsverfahren für erledigt erklärt. Das Berufungsgericht hatte noch über die Zahlung der Gerichtskosten zu entscheiden.

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Fuß am Fußball im Stadion
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Das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hatten sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Sponsoring-Vertrag zwischen einem Sportartikelhersteller und der Managerin eines Fußballstars zu befassen. Mit Urteil vom 21.03.2021 bestätigte das OLG die Entscheidung des LG und verpflichtete die Agentur zur Zahlung des Schadensersatzes (Az. 3 U 2801/19).

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Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Betriebsratsmitglieder bis zum 30.06.2021 regelmäßig berechtigt sind, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.01.2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können (Az. 18 BVGa 11/21). Es stelle eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, wenn ein Arbeitgeber gegenüber Betriebsratsmitgliedern unter diesen Umständen wegen der Teilnahme Abmahnungen erteilt oder Gehaltskürzungen vornimmt.

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Mit Urteil vom 10.02.2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass gerichtliche Entscheidungen auch aufgrund einer Beratung im Rahmen einer gesicherten Videokonferenz getroffen werden können (Az. IV R 35/19).

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Die Agentur schloss mit einem Model einen "Agenturvertrag" für fünf Jahre, der sich nach Ablauf dieser Befristung jeweils um zwei Jahre verlängern sollte. Die Kündigungsfrist lag bei neun Monaten. Nach Kündigung, verweigerte das Modell weitere Zahlungen an die Agentur. Das Landgericht Lüneburg hatte die Klage der Agentur abgewiesen, mit der diese eine weitere Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit begehrte. Mit Urteil vom 01.04.2021 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle die hiergegen von der Agentur eingelegte Berufung zurückgewiesen (Az. 13 U 10/20).

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Amazon in Neon Buchstaben
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Angebote auf amazon.de werden über einen Programmalgorithmus von Amazon aus allen hinterlegten Bildern beliebig bebildert, so dass ein Angebot unverpackte Druckerkassetten mit der Abbildung von originalverpackten Kassetten erscheinen kann. Händlern ist es zuzumuten, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. Wegen Verletzung dieser Prüfungspflicht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gegen eine Händlerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 EUR verhängt (Az. 6 W 8/18).

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Mit nunmehr veröffentlichtem Beschluss erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Berliner Mietdendeckel für nichtig. Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) verstößt nach Auffassung des obersten Verfassungsgerichts gegen das Grundgesetz (GG). Dem Land Berlin fehlte die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Gesetzes.