Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ kann fortgesetzt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 23.11.2021 entschieden (Az. 13 TaBVGa 1534/21). Der Fahrradlieferdienst hatte gefordert, die Wahlen auszusetzen.
Die Einblendung von Werbenachrichten in der E-Mail-Inbox in einer Form, die der einer tatsächlichen E-Mail ähnlich ist, stellt eine Verwendung elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung im Sinne der Europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58) dar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C-102/20).
Der thüringische Landesdatenschutzbeauftragte (TLfDI), Lutz Hasse, bewertet E-Mails, die Kunden nach Abschluss eines Onlinekaufs zur Abgabe einer Bewertung oder einer Rezension animieren sollen, für unzulässig. Solche E-Mail-Anfragen stehen nach Auffassung des Datenschutzexperten nicht im rechtlichen Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Das Sozialgericht Oldenburg hatte in einem Eilverfahren zu entscheiden, ob und inwieweit eine Leistungsbezieherin nach dem SGB II (Hartz IV) Einnahmen aus Verkäufen auf der Plattform eBay gegenüber dem Jobcenter offenzulegen hat (Az. S 34 AS 140/21 ER).
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin hat den Antrag des Fahrradlieferdienstes auf Abbruch der Betriebsratswahl mit Beschluss vom 17.11.2021 zurückgewiesen (Az. 3 BVGa 10332/21).
Datenschutzbehörde ergreift keine Maßnahmen gegen negative Schufa-Eintragung. Wie das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden entschied, können Verbraucher im Einzelfall einen Anspruch auf Tätigwerden der zuständigen Datenschutzbehörde haben (Urteil vom 27.09.2021, Az. 6 K 549/21.WI). Vorausgesetzt, dass im Vorfeld ein korrelierendes zivilgerichtliches Urteil ergangen ist.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stuft die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom Frühjahr 2021 als verhältnismäßig ein. Dies geht aus dem am 30.11.2021 veröffentlichten Beschluss des obersten Verfassungsgerichtes hervor (Az. 1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 798/21). Das BverfG wies damit die Verfassungsbeschwerden gegen die sog. "Bundesnotbremse" zurück.
Das Speichern von nicht-notwendigen Cookies sowie die wahrheitswidrige Angabe, nicht-notwendige Cookies seien deaktiviert, stellen wettbewerbsrechtliche Verstöße dar. Die Kosten für eine solche Abmahnung sind erstattungsfähig. Dies hat das Landgericht (LG) Frankfurt mit Urteil vom 19.10.2021 entschieden (Az. 3-06 O 24/21).
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 18.11.2021 entschied, müssen Mieter den vom Vermieter abgeschlossenen Internetvertrag übernehmen (Az. I ZR 106/20). Das Oberste Gericht sieht hierin, anders als die vorangehende Gerichte, keinen Wettbewerbsverstoß.
Das deutsche Urheberrecht sieht eine Deckelung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten vor, sofern eine Person mit einer Abmahnungkonfrontiert ist, die das urheberrechtlich geschützte Werk weder für gewerbliche noch für eine selbstständige Tätigkeit genutzt hat. Mit der Frage, ob diese Regelung mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden (Az. C-559/20). Generalanwalt Campos Sánchet-Bordona hat nunmehr am 11.11.2021 seine Schlussanträge zu dieser Frage gestellt.
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